Café-Bistro Glashaus
Geprüftes ProfilIntegrationsunternehmen  werden vom Gesetzgeber in §132 SGB IX als besondere Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts definiert. Sie bieten dauerhafte Arbeitsplätze zu tariflichen oder ortsüblichen Konditionen und erwirtschaften die zur Kostendeckung notwendigen Umsätze durch Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben. Als Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts werden sie von ihren Gesellschaftern in eigener Verantwortung geführt. Es gibt eine öffentliche Unterstützung in Form von Nachteilsausgleichen. Diese dient nicht der Abdeckung unternehmerischer Risiken, sondern dem Ausgleich der betriebswirtschaftlichen Nachteile, die durch die besondere Zusammensetzung der Belegschaft entstehen. Im Team der 20 Mitarbeiter sind deshalb derzeit 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Behinderung mit einem normalen Arbeitsvertrag beschäftigt. Drei Mitarbeiter haben ihren Arbeitsschwerpunkt im Küchenbereich, die anderen Mitarbeiter sind im Service, im Thekenbereich und im hauswirtschaftlichen Bereich beschäftigt.Der überwiegende Teil der Mitarbeiter mit einer Behinderung konnte aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den Integrationsbetrieb wechseln.
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2025
