Heimaufsicht des Landkreises Lörrac
Geprüftes ProfilHeimaufsicht
Es ist die Aufgabe der Heimaufsicht, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Pflegeheimen sowie in Heimen für psychisch kranke oder behinderte Menschen vor Beeinträchtigungen zu schützen und darauf zu achten, dass die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung sowie die Selbstbestimmung dieser Menschen gewahrt und gefördert wird.
Weitere Aufgabe ist die angemessene Qualität des Wohnens sowie eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Pflege sicher zustellen. Desweiteren berät Sie den Träger der Heime ausführlich beim Betrieb, sowie bei der Planung und Schaffung neuer Heime. Ausserdem berät die Heimaufsicht die Heimbeiräte über ihre Rechte und Pflichten und nimmt Beschwerden der Heimbewohner entgegen.
Zuletzt aktualisiert am 07.08.2025
