Stadt Weil am Rhein

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Nebengebäude79576 Weil am Rhein
Sowohl Mieter, Untermieter, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes, aber auch Eigentümer von Wohnraum (z. B. einer Eigentumswohnung oder eines Hauses) können dem Grunde nach Wohngeld beziehen. Ihnen soll damit ermöglicht werden, zu einem tragbaren Preis in einer angemessenen Wohnung zu leben. Die Gewährung und Höhe des Wohngeldes hängen ab von: der Familiengröße, der Höhe des Familieneinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Wohnkosten.

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2025