Anerkennung der Vaterschaft
Bei nicht verheirateten Eltern eines gemeinsamen Kindes braucht es zur Begründung der rechtlichen Vaterschaft eine urkundliche Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Mutter zu dieser Anerkennung. Diese Erklärungen können vor, sowie nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Gleiches gilt für die Anerkennung der Mutterschaft, die in Europa lediglich noch italienische Staatsbürgerinnen betrifft.
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zu Vaterschaft, sowie die Mutterschaft, kann beim Jugendamt oder einem Standesamt Ihrer Wahl erklärt werden.
Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenfrei.
Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lörrach unter dem Sachgebiet Beistandschaften & Amtsvormundschaften.
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Zuletzt aktualisiert am 21.08.2026