Beratung und Unterstützung in Fragen des Kindesunterhalts Titelbild

Beratung und Unterstützung in Fragen des Kindesunterhalts

Wir sprechenDeutsch
Brombacher Str. 479539 Lörrach

Kinder getrennt lebender Eltern haben Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung durch die Zahlung von Barunterhalt nach.

Wir beraten den betreuenden Elternteil hinsichtlich der Höhe der möglichen Unterhaltsansprüche. Diese bemessen sich nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Wird ein Wechselmodell mit gleichen Betreuungszeiten des Kindes gelebt, beraten wir die Eltern gemeinsam über eine  eventuell zu prüfende Unterhaltsverpflichtung.

Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lörrach unter dem Sachgebiet Beistandschaften & Amtsvormundschaften.

Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots

dauerhaftes Getrenntleben der Eltern

Zuletzt aktualisiert am 23.10.2025