Beratung und Unterstützung in Fragen des Kindesunterhalts
Kinder getrennt lebender Eltern haben Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung durch die Zahlung von Barunterhalt nach.
Wir beraten den betreuenden Elternteil hinsichtlich der Höhe der möglichen Unterhaltsansprüche. Diese bemessen sich nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Wird ein Wechselmodell mit gleichen Betreuungszeiten des Kindes gelebt, beraten wir die Eltern gemeinsam über eine eventuell zu prüfende Unterhaltsverpflichtung.
Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lörrach unter dem Sachgebiet Beistandschaften & Amtsvormundschaften.
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Zuletzt aktualisiert am 23.10.2025