Beurkundung von Kindesunterhalt - Jugendamtsurkunden Titelbild

Beurkundung von Kindesunterhalt - Jugendamtsurkunden

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Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann beim Jugendamt seiner Wahl seine Unterhaltsverpflichtung in Form einer öffentlichen Urkunde anerkennen.

Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenfrei.

Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lörrach unter dem Sachgebiet Beistandschaften & Amtsvormundschaften.

 

Zuletzt aktualisiert am 23.10.2025