Familienpflege/Haushaltshilfe Schopfheim und Wiesental
Wir erbringen Haushaltshilfe, wenn die haushaltsführende erkrankt ist. Wir vertreten Sie bei der Versorgung der Kinder und des Haushaltes.
Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots
Haus- und Familienpflege ist in der Regel eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Voraussetzung:
In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Familienmitglied. Bitten Sie Ihren Arzt, Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme um ein Attest, in dem die Notwendigkeit und der benötigte Stundenumfang für die sogenannte „Haushaltshilfe“ festgestellt wird. Mit diesem Attest stellen Sie einen Antrag auf „Haushaltshilfe“ bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Beihilfe) oder auf Unterstützung durch das Sozial- und Jugendamt. Bitte nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns auf!
Unsere Einsatzleiterinnen unterstützen und beraten Sie gerne – auch bei der Antragstellung!
Sobald Ihr Kostenträger die Unterstützung für Ihre Familie genehmigt hat, planen wir eine Mitarbeiterin für Sie ein und sind direkt für Sie da.
Inhaltlich verantwortlich: Daniela Burgath
Zuletzt aktualisiert am 02.04.2026