IBB Lörrach nach § 9 PsychKHG BW
Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für Menschen mit psychischer Erkrankung oder psychischer Behinderung und Angehörige. Ein unabhängiges Gremium nach § 9 PsychKHG BW.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie psychische Probleme nicht allein lösen können und einen Ansprechpartner suchen, Informationen über Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige benötigen, Ihre Persönlichkeitsrechte nicht gewährt sehen, einen Wegweiser brauchen und/oder Probleme oder Konflikte mit einer psychiatrischen Einrichtung haben.
Wir verstehen uns als Lotsen im psychiatrischen und sozialen Hilfesystem. Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam gute Lösungen auf den Weg zu bringen.
Als unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle haben wir ein offenes Ohr für Ihr Anliegen, nehmen Ihre Beschwerde unvoreingenommen auf, nehmen Sie ernst, vermitteln bei Konflikten und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
Das Team setzt sich zusammen aus Betroffene mit Psychiatrie-Erfahrung, Angehörige von Menschen mit einer psychischen Erkrankung und Person mit fachlichem Hintergrund und bietet somit Unterstützung aus unterschiedlichen Perspektiven.
Die Inanspruchnahme der IBB-Stelle ist kostenfrei. Wir arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht. Es erfolgt keine Rechtsberatung.
Wir sind Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) sowie im Fachkreis Inklusion und Teilhabe (FIT) des Landkreises Lörrach. Auch beim bundesweiten Aktionsbündnis Seelische Gesundheit sind wir Mitglied. Auch in diesen Gremien setzen wir uns für die Belange von Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige ein. Gesetzliche Grundlage der IBB-Stelle ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (PsychKHG). Das gibt uns die Basis für Gespräche bei Ärzten, Krankenhäusern, Behörden, usw.
Träger der IBB-Stelle ist, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, der Landkreis Lörrach.
IBB-MitgliederInnen: Frau I. Dreher, Frau D. Kufner, Frau U. Schneider und Herr M. Hiob
Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots
Menschen mit psychischer Erkrankung oder psychischer Behinderung und Angehörige.
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2025