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Sorgerecht

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Brombacher Str. 479539 Lörrach

Nicht verheiratete Eltern von gemeinsamen Kindern können durch Abgabe einer Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Die Sorgeerklärung kann sowohl vor, als auch nach der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Die Sorgeerklärung kann beim Jugendamt Ihrer Wahl abgegeben werden.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer rechtswirksam festgestellten Vaterschaft sowie die Minderjährigkeit des Kindes. Außerdem darf keine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge ergangen sein.

Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenfrei.

Die für Sie zuständige Ansprechperson des Jugendamtes finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lörrach unter dem Sachgebiet Beistandschaften & Amtsvormundschaften.

Zuletzt aktualisiert am 23.10.2025