24-Stunden-Pflege: Unterstützung durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte
Viele Menschen mit Pflegebedarf wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Wenn die Betreuung sehr aufwendig ist, kommt manchmal eine sogenannte Live-in-Betreuung in Frage – oft als „24-Stunden-Pflege“ bezeichnet. Dabei lebt eine Betreuungskraft im selben Haushalt und hilft bei der Alltagsbewältigung. Wichtig zu wissen: Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist gesetzlich nicht erlaubt, denn auch ausländische Betreuungskräfte unterliegen dem deutschen Arbeitszeitgesetz und dürfen nur durchschnittlich 8 Stunden pro Tag arbeiten.
Zudem dürfen Betreuungspersonen ohne anerkannte Pflegeausbildung keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Viele Familien beauftragen Agenturen, die ausländisches Personal vermitteln, doch nicht alle Vermittlungen sind rechtlich einwandfrei. Besonders beim Selbstständigenmodell besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit, was zu hohen Nachzahlungen und Strafen führen kann.
Die Kosten für eine Betreuungskraft liegen im Schnitt bei 2.200–3.000 Euro im Monat. Wer eine solche Betreuung organisiert, sollte unbedingt auf seriöse Vermittlungsagenturen achten und sich gut über die rechtlichen Bedingungen informieren. Denn rechtliche Konsequenzen und schlechte Arbeitsbedingungen treffen meist nicht die Agentur, sondern die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/24-stunden-pflege abrufbar