Beratung & Sozialrecht
Eltern und Familien stehen oft vor rechtlichen und organisatorischen Fragen – von der Geburt eines Kindes über finanzielle Leistungen bis hin zu Themen wie Mutterschutz, Pflege oder Sorgerecht. In diesem Bereich findet ihr verständliche Informationen und praktische Anlaufstellen zu wichtigen sozialrechtlichen Themen.
Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung: Die Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, muss eine Erklärung zur Vaterschaft persönlich bei einer zuständigen Stelle abgegeben werden. Die Kindsmutter muss der Vaterschaft zustimmen und auch persönlich anwesend sein.
Zuständige Stellen sind:
jedes Amtsgericht,
jede Notarin oder jeder Notar
das örtliche Standesamt oder
das örtliche Jugendamt
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt möglich. In diesem Fall kann die Geburtsurkunde des Kindes direkt mit dem Namen des Vaters erstellt werden.
Weitere Informationen: Vaterschaftsanerkennung
Pflegebedürftigkeit bei Kindern – welche Unterstützung gibt es?
Hat euer Kind eine Behinderung, Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung und dadurch einen besonderen Pflegebedarf? Dann solltet ihr den möglichen Anspruch auf einen Pflegegrad prüfen.
Weiterführende Informationen findet ihr in diesem PDF.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist aus verschiedenen Leistungen zusammengesetzt und soll Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien unterstützen, an Leistungen in Kita, Schule, Kultur, Sport und Freizeit teilnehmen zu können.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Agentur für Arbeit
Servicebüro Bildung & Teilhabe
Brombacher Straße 2
79539 Lörrach
Tel.: 07621 / 178 - 700
loerrach@arbeitsagentur.de
Elterngeld und Elterngeldrechner
Um Familien finanziell zu entlasten, gibt es in Deutschland verschiedene Leistungen.
Das Elterngeld / Elterngeld+ soll das fehlende Einkommen durch Geburt und Kinderbetreuung ausgleichen und den Eltern ermöglichen, sich Zeit zu nehmen für die Betreuung und Erziehung ihres Kindes.
Elterngeld Informationen: Elterngeld
Elterngeldrechner: Elterngeldrechner mit Planer
Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge regelt Personen- und Vermögenssorge für das Kind. Dies umfasst alle geistig-seelischen, körperlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen des Kindes. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, haben automatisch beide Elternteile das Sorgerecht. Ist dies nicht der Fall, liegt das Sorgerecht bei der Mutter. Bei Vorlage einer Vaterschaftsanerkennung liegt die gemeinsame elterliche Sorge vor.
Weitere Informationen: Namensrecht & Sorgerecht
Familienname des Kindes
Bei der Geburt erhält das Kind den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Bei gemeinsamem Sorgerecht und unterschiedlichen Familiennamen können die Eltern entscheiden, von wem das Kind den Familiennamen übernehmen soll. Einen Doppelnamen kann das Kind nicht übernehmen. Ebenso können nicht beide Familiennamen übernommen werden. Bei einem Elternteil mit alleiniger elterlicher Sorge bekommt das Kind automatisch dessen Familiennamen.
Weitere Informationen: Namensrecht & Sorgerecht
Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Um Familien finanziell zu entlasten, gibt es in Deutschland verschiedene Leistungen. Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung des Kindes sichern.
Kindergeld Informationen: Kindergeld, Kindergeldantrag
Der Kindergeldzuschlag ist zur Unterstützung von Eltern gedacht, die mit ihrem Einkommen zwar sich selber, aber nicht die gesamte Familie versorgen können. Dies ist eine ergänzende Maßnahme zum Kindergeld.
Schwangerschaft und Arbeit
Schwanger bei der Bewerbung, Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbot
Frauen, die schwanger sind oder stillen und ein Beschäftigungsverhältnis haben unterstehen dem Mutterschutz. Dieser umfasst den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, den Schutz vor Kündigung, das Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbotes.
Wann und wie der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden soll, ist der Schwangeren selbst überlassen, doch je früher der Arbeitgeber Bescheid weiß, desto besser kann ein wirkungsvoller Mutterschutz gesichert werden. Will der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung haben, muss dieser die Kosten tragen. Auch während einer Bewerbung ist es der Schwangeren selbst überlassen, ob sie offen mit ihrer Schwangerschaft umgehen möchte oder nicht.
Weitere Informationen: Mutterschutz
Weitere Unterstützungsleistungen
Das Mutterschaftsgeld soll das Einkommen der werdenden Mutter 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt sichern. Dies wird über die individuelle Krankenkasse finanziert.
Informationen zu Mutterschaftsleistungen findet ihr hier.
Zur Entlastung von Familien, die nur ein geringes Einkommen haben, kann das Wohngeld helfen, die finanzielle Belastung durch die Wohnsituation zu mindern.
Wohngeld beantragen
Für alleinerziehende Elternteile kann ein Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen werden, wenn der Unterhalt nicht regelmäßig oder ausreichend zur Verfügung steht.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Für Empfänger des Bürgergeldes und ggf. auch bei Bezug von aufstockenden Leistungen kann ein Zuschuss zur Erstausstattung für das Baby beantragt werden.
Jobcenter Landkreis Lörrach
Brombacher Str. 2
79539 Lörrach
07621-178 700
E-Mail: jobcenter-landkreis-loerrach@jobcenter-ge.de
Der Zuschuss für Kinderbetreuung kann Eltern dabei helfen, die Kinderbetreuung zu finanzieren. Die Leistung wird an die Möglichkeiten der Eltern angepasst.
Stadtverwaltung Lörrach
Luisenstr. 16
79539 Lörrach
07621-415 0
info@loerrach.de / www.loerrach.de
Für Informationen über weitere Familienleistungen:
Familienleistungen im Überblick
Leistungen der Bundesagentur für Arbeit: Familie und Kinder
Infotool Familienleistungen (zum Ermitteln, welche Leistungen möglich sind)
Bildung & Teilhabe