InformationenDigitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)
Aktualisiert am: 30.04.2026
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Zwischen Arztterminen oder bis zu einem Termin liegen oft große Abstände. Digitale Gesundheitsanwendungen können dabei unterstützen während der Wartezeit das eigene Verhalten gesundheitsförderlich zu verändern, indem der Krankheitsverlauf dokumentiert oder die Therapie durch digitale Ansätze unterstützt wird, um die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Das erfolgt bspw., indem ein Tagebuch zur Erfassung von Schmerzdaten angeboten wird oder mit Anleitungen und Erinnerungen Übungen zu Hause durchgeführt werden. Hierbei können Patient*innen selbst aktiv werden und bspw. Therapieansätze, die ohne Aufsicht möglich sind, umsetzen. Dabei unterstützen die Anwendungen, wenn von den Patient*innen gewollt, auch Ärzt*innen bei der Dokumentation des Fortschritts der Behandlung.

DiGA ist also die Abkürzung für Digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich unter anderem um Apps, die mit dem Smartphone oder Tablet genutzt werden können. Die Anwendungen unterstützen dabei Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. DiGA werden durch eine Bundesbehörde geprüft, um die hohen Anforderungen an die Qualität und den Datenschutz sicherzustellen. Die Nutzung wird von den Krankenkassen bezahlt und können von Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verschrieben werden. 

Wie kann ich eine DiGA nutzen?

Zur Nutzung einer Anwendung ist eine Diagnose durch eine Ärztin einen Arzt oder Psychotherapeut/Psychotherapeutin erforderlich. Sobald diese besteht, kann durch eine gemeinsame Entscheidung eine DiGA über ein Rezept verschrieben werden. Nach einem anonymen Abgleich des Herstellers und der Krankenkasse erhalten die Patient*innen einen Freischaltcode. Nach Eingabe des Codes kann die Anwendung kostenlos genutzt werden.

Wenn eine Diagnose vorliegt, kann auch die eigene Krankenkasse mit dem Wunsch, eine entsprechende DiGA zu nutzen, kontaktiert werden.

Alle DiGA können im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingesehen werden.


Bild: Polina Zimmermann, pexels.com

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