InformationenDigitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Aktualisiert am: 10.09.2025
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sind Apps oder Webanwendungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen können. Sie helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder Fähigkeiten zu verbessern, um eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. DiPA können auf dem Smartphone oder über den Computer genutzt werden. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf eine Kostenübernahme von bis zu 53 Euro pro Monat für die Nutzung von DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen.

Damit eine DiPA von der Pflegeversicherung bezahlt wird, muss sie zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und im offiziellen DiPA-Verzeichnis gelistet sein. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Anwendungen qualitativ hochwertig, sicher und funktionstauglich sind. Bis Januar 2025 ist jedoch noch keine DiPA zugelassen und in das Verzeichnis aufgenommen worden. Die Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung soll pflegebedürftigen Menschen den Zugang zu verlässlichen digitalen Hilfen ermöglichen und so die Pflege erleichtern.

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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/digitale-pflegeanwendungen abrufbar

Foto: cottonbro studio

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