Entlastungsbetrag: Vielseitige Leistung für die Pflege zu Hause
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung für Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Pro Monat stehen 131 Euro zur Verfügung, also 1.572 Euro im Jahr. Das Geld soll helfen, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Der Betrag kann zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt, für Begleitung beim Einkaufen, für Alltagsbegleiter oder Angebote zur Betreuung genutzt werden. Auch die Kosten für bestimmte Pflegeleistungen durch anerkannte Anbieter können übernommen werden.
Wichtig ist: Die Kosten werden nur im Nachhinein erstattet – man muss sie also erst selbst bezahlen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Außerdem gilt: Der Anbieter der Leistung muss nach Landesrecht anerkannt sein. Sonst übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht. Wird das Geld nicht direkt genutzt, kann es angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Unterstützung, damit Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange selbstständig und zu Hause leben können. Eine Beratung hilft dabei, passende Angebote zu finden und das Geld sinnvoll einzusetzen.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/entlastungsbetrag abrufbar