Entlastungsbetrag: Vielseitige Leistung für die Pflege zu Hause
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen hilft, den Alltag besser zu bewältigen. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, bekommen jeden Monat 131 Euro, die sie flexibel für verschiedene Unterstützungen nutzen können. So lassen sich bis zu 1.572 Euro pro Jahr ansparen.
Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten oder Dienstleistungen zu bezahlen, die ein selbstständiges Leben zu Hause erleichtern. Zum Beispiel können Pflegebedürftige damit Unterstützung im Alltag, zusätzliche Betreuungsleistungen oder Hilfe im Haushalt durch Pflege- und Betreuungsdienste finanzieren. Auch die Kurzzeit- und teilstationäre Pflege kann damit unterstützt werden.
Nicht genutztes Geld kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden. Wichtig ist: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur, wenn die Pflegebedürftigen Rechnungen und Belege vorlegen. Außerdem muss das genutzte Angebot nach Landesrecht anerkannt sein.
Diese Unterstützung gilt für alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad, egal ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. So sorgt der Entlastungsbetrag dafür, dass die Pflege zu Hause leichter und flexibler gestaltet werden kann.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/entlastungsbetrag abrufbar