InformationenFreiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Pflege vermeiden

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Pflege vermeiden

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Pflege vermeiden
Aktualisiert am: 10.09.2025
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen hindern Menschen daran, sich frei zu bewegen. Besonders pflegebedürftige Menschen, zum Beispiel mit Demenz, sind manchmal davon betroffen. Solche Maßnahmen werden oft zum Schutz eingesetzt, zum Beispiel Bettgitter, Anschnallen im Rollstuhl oder Tische, die das Aufstehen verhindern.

Es ist aber nicht bewiesen, dass diese Maßnahmen vor Stürzen oder anderen Gefahren schützen. Im Gegenteil, sie können zu Verletzungen führen und die psychische Gesundheit der Betroffenen schädigen. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen greifen stark in die Grundrechte ein und sollten deshalb möglichst vermieden werden.

In Pflegeheimen oder Krankenhäusern dürfen solche Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung angewendet werden. Selbst dann muss das Pflegepersonal sie nur kurzzeitig, angemessen und gut dokumentiert einsetzen.

Es gibt viele Alternativen, um diese Maßnahmen zu vermeiden, die sicherer und respektvoller sind. Die Qualität der Pflege wird regelmäßig geprüft, dabei wird auch kontrolliert, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verwendet werden. Bei der Pflege zu Hause gibt es keine regelmäßige Kontrolle, doch schätzungsweise 6 bis 9 von 100 pflegebedürftigen Menschen erleben solche Einschränkungen.

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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/freiheitsbeschraenkende-massnahmen-vermeiden abrufbar

Foto: Hannah Barata

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