Informationen Krankenversicherung für Grenzgänger*innen

Krankenversicherung für Grenzgänger*innen

Krankenversicherung für Grenzgänger*innen
Aktualisiert am: 10.09.2025

Wenn Sie mindestens einmal pro Woche von Ihrem Wohnort ins Nachbarland zur Arbeit fahren, gelten Sie als Grenzgänger:in. Das heißt: Sie dürfen sich in beiden Ländern – also im Wohnland und im Arbeitsland – ärztlich behandeln lassen.

Dabei wird unterschieden zwischen zwei Arten von Leistungen:

  • Sachleistungen: Das sind z. B. Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen, verschriebene Medikamente, Aufenthalte im Krankenhaus oder in der Reha sowie Pflege zu Hause.

  • Geldleistungen: Dazu zählen z. B. Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, also Geld, das Sie bei Krankheit oder während der Schwangerschaft bekommen.

TRISAN bietet hilfreiche Infos und kostenlose Ratgeber – speziell für Menschen, die über die Grenze pendeln.

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Quelle: Diese Informationen stammen vom Netzwerk der vier INFOBESTen am Oberrhein

Foto: Michael Schwarzenberger

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