Kurzzeitpflege: Vorübergehend im Pflegeheim
Kurzzeitpflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung betreut zu werden, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für bis zu 8 Wochen pro Jahr.
Diese Leistung ist wichtig, wenn die pflegende Person ausfällt, die pflegebedürftige Person mehr Unterstützung benötigt oder das Zuhause barrierefrei umgebaut werden muss. Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 stehen dafür jährlich 1.854 Euro zur Verfügung, die flexibel auf die Kurzzeitpflege verteilt werden können.
Wird die Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombiniert, erhöht sich die Gesamtsumme auf bis zu 3.539 Euro im Jahr. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um Unterkunft und Verpflegung während der Zeit im Pflegeheim zu finanzieren.
Kurzzeitpflege hilft dabei, schwierige Situationen wie einen Krankenhausaufenthalt oder eine plötzliche Ausfallzeit der Pflegeperson zu überbrücken. So kann die häusliche Pflege neu organisiert oder eine dauerhafte Versorgung vorbereitet werden, ohne dass die pflegebedürftige Person sofort dauerhaft umziehen muss.
Für privat Pflegeversicherte gelten dieselben Ansprüche und Voraussetzungen wie für gesetzlich Versicherte.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/kurzzeitpflege abrufbar