Leistungen für die Pflege zu Hause
Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen, damit ein möglichst langes Leben zu Hause möglich ist. Dafür stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld und der Entlastungsbetrag.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dabei übernehmen zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste die Pflege zu Hause bis zu bestimmten Kostenhöchstgrenzen. Alternativ oder zusätzlich können Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten und so die Pflege selbst organisieren. Es ist auch möglich, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren.
Für eine bessere Versorgung können Kosten für Pflegehilfsmittel sowie notwendige Wohnungsanpassungen übernommen oder bezuschusst werden. Der monatliche Entlastungsbetrag kann für weitere Unterstützungsangebote genutzt werden.
Neben der häuslichen Pflege gibt es auch die Möglichkeit der teilstationären Tages- oder Nachtpflege sowie der kurzzeitigen vollstationären Kurzzeitpflege, die bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Pflegeperson hilft. Die sogenannte Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
Pflegebedürftige können so ihre Versorgung individuell gestalten, wobei die Pflegekasse die Kosten bis zu bestimmten Grenzen übernimmt.
▶ Den ganzen Artikel lesen Sie hier.
Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/pflege-zu-hause abrufbar