Medizinische Behandlungen im Ausland – was gilt für Lörrach und Umgebung?
Medizinische Behandlungen im Ausland
Wer im Urlaub oder bei einem kurzfristigen Aufenthalt im Ausland plötzlich medizinische Hilfe braucht, kann auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zählen. Doch wie sieht es aus, wenn man in Grenznähe wohnt – zum Beispiel in Lörrach – und überlegt, sich gezielt in der Schweiz behandeln zu lassen?
Akute Behandlungen während des Auslandsaufenthalts
Bei einem Aufenthalt in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz haben gesetzlich Versicherte mit der EHIC Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen – etwa bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung. Die Karte ist meist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte zu finden (in Frankreich separat). Behandelt wird nach den Regeln des jeweiligen Landes, die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.
Geplante Behandlungen – auch in der Schweiz?
Hausärztliche Versorgung in der Schweiz – ist das möglich?
Grundsätzlich gilt: Eine Behandlung in der Schweiz ist nicht automatisch erlaubt, auch wenn es in Deutschland – etwa in Lörrach oder im ländlichen Raum – Versorgungsengpässe gibt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei akuten Notfällen oder mit vorheriger Genehmigung durch Ihre Krankenkasse, ist eine Behandlung dort möglich. Die Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab (Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2025).
Klären Sie geplante Behandlungen im Ausland – besonders in der Schweiz – immer vorab mit Ihrer Krankenkasse.
▶ Den ganzen Artikel lesen Sie hier
Quelle: Diese Informationen stammen vom Netzwerk der vier INFOBESTen am Oberrhein