Pflege und Beruf vereinbaren
Viele Menschen müssen Angehörige pflegen und gleichzeitig arbeiten. Das ist oft sehr schwer. Pflegende brauchen vor allem Zeit, flexible Arbeitszeiten und Unterstützung. Pflegeleistungen können dabei helfen, aber auch der Arbeitgeber kann mitmachen.
Gesetzlich gibt es Rechte wie Pflegezeit, Familienpflegezeit und kurzfristige Arbeitsverhinderung. Diese ermöglichen es, für eine gewisse Zeit weniger zu arbeiten oder frei zu nehmen, um zu pflegen. Wichtig ist: Diese Rechte gibt es nur, wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad hat.
Alle Arbeitnehmer haben außerdem das Recht auf Teilzeitarbeit und Sonderurlaub, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt. Arbeitgeber können auch freiwillig helfen, zum Beispiel mit flexiblen Arbeitszeiten.
Pflege lässt sich nicht immer gut planen. Manchmal ändert sich der Pflegebedarf plötzlich. Deshalb ist es wichtig, flexibel zu sein und praktische Hilfe zu bekommen. Manchmal brauchen Pflegende auch jemanden, mit dem sie reden können.
Die Pflegeversicherung zahlt Geld für Angebote, die Angehörige entlasten. Wenn man weniger arbeitet, gibt es oft weniger Lohn. Dann kann es sein, dass man Sozialhilfe braucht.
Pflegeberatungsstellen helfen dabei, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Sie kennen Angebote vor Ort und können Tipps geben.
So wird die Pflege zu Hause besser möglich – mit Unterstützung durch Gesetze, Arbeitgeber und Beratungsstellen.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/pflege-und-beruf-vereinbaren abrufbar