Pflegebegutachtung: Worauf man achten sollte
Wer Pflegeleistungen bekommen möchte, braucht zuerst eine Pflegebegutachtung. Dabei wird geprüft, ob jemand im Alltag Hilfe braucht – und wie viel.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter vom Medizinischen Dienst kommt dafür nach Hause. Bei privat Versicherten ist ein anderer Prüfdienst zuständig. Sie schauen, wie selbstständig jemand ist, z. B. beim Anziehen, Essen oder sich Orientieren. Danach wird entschieden, ob und welcher Pflegegrad vergeben wird. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung gibt es.
Wichtig: Erst nach dieser Begutachtung kann man Geld oder Hilfe von der Pflegekasse bekommen.
Die Gutachterinnen und Gutachter geben auch Tipps, wie sich die Pflegesituation verbessern lässt – z. B. durch Hilfsmittel, Reha oder Pflegekurse.
So können Sie sich vorbereiten:
Machen Sie sich Notizen: In welchen Bereichen ist Hilfe nötig?
Pflegende Angehörige sollten beim Termin dabei sein und mit dem Gutachter sprechen.
Holen Sie sich vorher Unterstützung bei einer Pflegeberatungsstelle.
Auch bei Kindern und Jugendlichen wird der Unterstützungsbedarf geprüft – aber anders als bei Erwachsenen.
Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann man Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse informiert, wie das geht.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/pflegebegutachtung abrufbar