Pflegegeld für die selbst organisierte Pflege zuhause
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es handelt sich um einen monatlichen Geldbetrag, mit dem Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung bei der Pflege, Betreuung und im Haushalt selbst organisieren können. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem persönlichen Pflegegrad. Wenn zusätzlich Pflegesachleistungen wie professionelle Pflege genutzt werden, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Pflegebedürftige können entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden wählen. Die Pflegesachleistung wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Pflegegeld und vollstationäre Pflegeleistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden. Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr allein durch Angehörige geleistet werden kann, ist ein Wechsel zu Pflegesachleistungen oder einer Kombination sinnvoll. Beratungsangebote helfen dabei, die beste Wahl zu treffen. Das Pflegegeld muss nicht versteuert werden und wird zusätzlich zu anderen staatlichen Leistungen gezahlt. So unterstützt es Pflegebedürftige und ihre Familien, möglichst lange selbstständig zu bleiben.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/pflegegeld-fuer-die-selbstorganisierte-pflege-zuhause abrufbar