Pflegeheimkosten bei Abwesenheit – wann ist eine Kürzung möglich?
Wenn Menschen in einem Pflegeheim wohnen, entstehen Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung. Manchmal sind sie für längere Zeit nicht im Heim, zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, eines Urlaubs oder eines Familienbesuchs. In solchen Fällen können die Kosten sinken.
Laut Gesetz müssen Pflegeheime die Kosten senken, wenn jemand mehr als drei volle Tage abwesend ist. Das gilt aber nur für Menschen, die Leistungen von der Pflegeversicherung oder vom Sozialhilfeträger bekommen. Dann werden meist die Kosten für Unterkunft und Verpflegung reduziert, weil diese Leistungen in der Zeit nicht genutzt werden. Für die Pflege selbst gibt es oft keine Kostensenkung.
Wer das Pflegeheim selbst bezahlt, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostensenkung bei Abwesenheit. Für diese Personen ist es wichtig, im Vertrag zu prüfen, wie die Kosten während einer Abwesenheit geregelt sind.
Trotz längerer Abwesenheit bleibt der Heimplatz erhalten. So ist gesichert, dass nach der Rückkehr der Aufenthalt im Heim weitergeht.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/pflegeheimkosten-kuerzen abrufbar