InformationenPflegeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Pflegeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Pflegeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Aktualisiert am: 10.09.2025
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Auch ohne Pflegegrad können Menschen nach einer schweren Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung benötigen, wenn sie sich nicht selbst versorgen können. In solchen Fällen übernehmen die Krankenkassen verschiedene Leistungen, um die Versorgung zu Hause oder in Einrichtungen sicherzustellen.

Zu den möglichen Leistungen gehören häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung sowie Übergangspflege im Krankenhaus. Diese Maßnahmen helfen, wenn nur kurzfristig pflegerische Unterstützung oder Hilfe im Haushalt gebraucht wird.

Diese Angebote richten sich insbesondere an Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Pflegebedürftigkeit oft nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend besteht oder die Person keinen Pflegegrad besitzt.

Versicherte müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten. Es ist wichtig, alle Belege aufzubewahren, da bei Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze eine Befreiung von der Zuzahlung möglich ist. Zudem können solche Kosten eventuell steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

So ermöglicht die Krankenkasse eine passende Versorgung in schwierigen Übergangsphasen, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität auch ohne dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu erhalten.

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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/pflegeleistungen-der-gesetzlichen-krankenversicherung abrufbar

Foto: Tima Miroshnichenko

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