InformationenPflegesachleistungen: Unterstützung vom Pflegedienst

Pflegesachleistungen: Unterstützung vom Pflegedienst

Pflegesachleistungen: Unterstützung vom Pflegedienst
Aktualisiert am: 10.09.2025
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Pflegesachleistungen sind ein Zuschuss der Pflegeversicherung zu den Kosten für einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst. Diese professionellen Dienste unterstützen pflegebedürftige Menschen zu Hause bei körperlicher, geistiger und psychischer Pflege, damit ein selbstbestimmtes Leben möglich bleibt. Pflegesachleistungen können ab dem Pflegegrad 2 beantragt werden.

Nur zugelassene Pflegedienste, Betreuungsdienste oder Einzelpflegekräfte mit Vertrag bei der Pflegekasse dürfen beauftragt werden. Die Pflegeversicherung rechnet direkt mit dem Dienstleister ab – die Versicherten müssen die Kosten nicht vorstrecken. Allerdings decken Pflegesachleistungen meist nicht den gesamten Pflegebedarf, weitere Kosten müssen selbst getragen werden.

Pflegedienste helfen bei der Körperpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Haushaltshilfe und bieten Beratungsbesuche an. Betreuungsdienste sind besonders für Menschen mit Demenz geeignet, die vor allem Unterstützung im Alltag brauchen. Einzelpflegekräfte sind selbstständig, aber derzeit selten.

Für privat Pflegeversicherte gelten die gleichen Regeln, sie müssen die Rechnungen zuerst zahlen und erhalten dann eine Kostenerstattung von ihrer Versicherung.

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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/pflegesachleistungen abrufbar

Foto: Jsme MILA

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