InformationenSchule, Ausbildung, Studium und Beruf mit Pflegegrad

Schule, Ausbildung, Studium und Beruf mit Pflegegrad

Schule, Ausbildung, Studium und Beruf mit Pflegegrad
Aktualisiert am: 10.09.2025
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Auch mit Pflegegrad, Behinderung oder chronischer Erkrankung können Menschen eine Ausbildung, ein Studium oder eine Berufstätigkeit aufnehmen. Wichtiger als die gesundheitliche Situation sind die eigenen Interessen, Fähigkeiten und Ziele. In Deutschland haben Menschen mit Beeinträchtigungen ein gesetzlich verankertes Recht auf inklusive Bildung und Arbeit – also darauf, gemeinsam mit anderen zu lernen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Um gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen, gibt es verschiedene Hilfen. Die Sozialversicherungen wie Pflege-, Kranken- oder Rentenkasse sowie die Eingliederungshilfe oder Unfallversicherung übernehmen beispielsweise Kosten für Assistenz, Hilfsmittel oder bauliche Anpassungen am Arbeitsplatz. Diese Leistungen müssen beantragt werden. Wird ein Antrag versehentlich bei der falschen Stelle eingereicht, ist diese verpflichtet, ihn an den richtigen Träger weiterzuleiten. Bei einer Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

Pflegebedürftigkeit muss nicht dem BAföG oder dem Gehalt gemeldet werden – Pflegeleistungen werden nicht angerechnet. Dennoch ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Beratungsstellen, Sozialverbände oder Selbsthilfevereine können helfen, die richtigen Anträge zu stellen und Ansprüche durchzusetzen. Das Ziel bleibt: Teilhabe an Bildung und Beruf für alle.

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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/arbeiten-ausbildung-und-studium-mit-pflegegrad abrufbar

Foto: Yan Krukau

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