InformationenSoziale Absicherung für pflegende Angehörige

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Aktualisiert am: 10.09.2025
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Wer einen nahestehenden Menschen zu Hause pflegt, kann Unterstützung durch die Pflegeversicherung bekommen. Diese zahlt Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung der pflegenden Person. So wird die soziale Absicherung während der Pflege verbessert.

Damit pflegende Angehörige diese Leistungen erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Die pflegebedürftige Person braucht mindestens Pflegegrad 2, die Pflege muss zu Hause stattfinden und eine bestimmte Zeit pro Woche dauern. Außerdem darf die Pflege nicht beruflich ausgeübt werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind die drei Sozialversicherungen automatisch gültig. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig. Auch wenn die Pflegeperson eine Pause braucht, zum Beispiel wegen Erholung oder weil die Pflegeperson ins Krankenhaus muss, bleibt der Versicherungsschutz innerhalb bestimmter Fristen bestehen.

Die Pflegeversicherung möchte damit pflegende Angehörige unterstützen, denn Pflege kann sehr zeitaufwendig sein und oft schränken Menschen deswegen ihre Arbeit ein oder hören ganz damit auf. Neben Geldleistungen für Pflegebedürftige gibt es so auch finanzielle Absicherung für diejenigen, die pflegen.

Pflegende Angehörige sind während der Pflegezeit zudem beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. So sollen sie bestmöglich geschützt und entlastet werden.

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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige abrufbar

Foto: Vlada Karpovich

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