Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Wenn Sie Ihre gesundheitlichen, rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, braucht es jemanden, der für Sie entscheidet. Dafür gibt es wichtige Vorsorgedokumente: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie rechtlich vertreten sollen. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt ein Gericht eine Betreuungsperson für Sie. Mit der Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht sagen, wen es als rechtlichen Betreuer einsetzen soll.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Ohne diese Dokumente können nur verheiratete Paare sich in gesundheitlichen Notfällen für bis zu sechs Monate gegenseitig vertreten.
Vorsorgedokumente sind wichtig, weil Situationen, in denen man nicht selbst entscheiden kann, plötzlich passieren können – etwa durch Krankheit, Unfall oder Alter.
Damit Ihr Wille beachtet wird und eine vertrauenswürdige Person für Sie handelt, sollten Sie frühzeitig überlegen, wie Sie behandelt werden möchten und wer für Sie entscheiden soll.
Alle Dokumente müssen schriftlich, mit Datum und Unterschrift im Original vorliegen, damit sie rechtlich gültig sind.
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Quelle: Diese Informationen stammen vom Bundesministerium für Gesundheit (o. J.) und sind auf https://gesund.bund.de/vorsorge-fuer-den-ernstfall abrufbar