Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
[in Bearbeitung]
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder andere gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass Sie wichtige Entscheidungen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst treffen können. Das kann auch jüngere Menschen betreffen. Gerade bei einem Krankenhausaufenthalt können Vorsorgedokumente deshalb wichtig sein: Sie helfen dabei, Ihre Wünsche zu berücksichtigen und zu klären, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können Sie frühzeitig festhalten, wer Sie in einem solchen Fall vertreten soll und welche Wünsche berücksichtigt werden sollen.
Die drei Dokumente im Überblick
Die drei Vorsorgedokumente haben unterschiedliche Aufgaben:
Patientenverfügung: Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können. Wer darf für mich handeln und mich vertreten?
Vorsorgevollmacht: Sie bestimmen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die Sie in festgelegten Bereichen vertreten dürfen – beispielsweise bei gesundheitlichen, rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten.
Betreuungsverfügung: Sie legen fest, wen das Betreuungsgericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer für Sie einsetzen soll, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Was regelt eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden oder Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Darin können Sie beispielsweise festlegen, welchen Untersuchungen, Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden können, sollten Sie möglichst konkret beschreiben, für welche Lebens- und Behandlungssituationen Ihre Festlegungen gelten und welche medizinischen Maßnahmen Sie in diesen Situationen wünschen oder ablehnen.
Es kann sinnvoll sein, sich bei der Erstellung fachkundig beraten zu lassen. Unterstützung bieten beispielsweise Wohlfahrts- und Sozialverbände, Verbraucherzentralen, Vereine sowie Ärztinnen und Ärzte. Eine ärztliche Bestätigung ist für die Gültigkeit einer Patientenverfügung nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Situationen hilfreich sein.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die stellvertretend für Sie handeln darf. Sie können festlegen, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll. Dazu können beispielsweise gehören: Gesundheit und Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnen, Vertretung gegenüber Behörden oder vor Gericht, finanzielle Angelegenheiten und Vermögenssorge.
Bestimmte Befugnisse müssen ausdrücklich in der Vollmacht genannt werden. Soll Ihre Vertrauensperson beispielsweise in Gesundheitsfragen für Sie handeln können, muss dies entsprechend festgehalten werden.
Da mit einer Vorsorgevollmacht weitreichende Rechte übertragen werden können, sollten Sie eine Person auswählen, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen oder die Zuständigkeiten auf verschiedene Personen aufzuteilen. Sprechen Sie vorher mit den Personen, die Sie einsetzen möchten. Eine bevollmächtigte Person kann die Vollmacht auch ablehnen.
Was regelt eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer einsetzen soll – oder auch, wer diese Aufgabe nicht übernehmen soll.
Die eingesetzte Person muss in Ihrem Sinne handeln und dem Betreuungsgericht über ihre Tätigkeit berichten. Sie können außerdem persönliche Wünsche festhalten, beispielsweise welche Gewohnheiten berücksichtigt werden sollen oder ob Sie im Pflegefall lieber zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten.
Eine Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Sie kann beispielsweise für den Fall vorsorgen, dass eine Vorsorgevollmacht nicht wirksam ist oder die bevollmächtigte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann.
Können Angehörige automatisch für mich entscheiden?
Nein, grundsätzlich nicht. Auch enge Familienangehörige können eine volljährige Person nicht automatisch umfassend rechtlich vertreten.
Eine Ausnahme besteht für verheiratete Paare: In gesundheitlichen Notsituationen gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht, das auf höchstens sechs Monate begrenzt ist. Es gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für bestimmte Angelegenheiten im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Notsituation.
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, wer Sie vertreten soll und welche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen, sind entsprechende Vorsorgedokumente deshalb wichtig.
Was sollten Sie bei der Erstellung beachten?
Damit die Vorsorgedokumente gültig sind, müssen bestimmte formale Anforderungen eingehalten werden. Die Dokumente müssen schriftlich verfasst sein und im Original vorliegen. Außerdem müssen sie Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Ort, Datum und Unterschrift enthalten.
Die Dokumente müssen grundsätzlich nicht durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Notar erstellt werden. In bestimmten Situationen kann eine rechtliche Beratung oder eine Beglaubigung beziehungsweise notarielle Beurkundung jedoch sinnvoll oder erforderlich sein – beispielsweise bei bestimmten Grundstücks-, Darlehens- oder Unternehmensgeschäften.
Wo sollten die Dokumente aufbewahrt werden?
Vorsorgedokumente helfen nur, wenn sie im Ernstfall gefunden werden und zur Verfügung stehen.
Informieren Sie deshalb Angehörige oder andere Vertrauenspersonen darüber, dass Sie Vorsorgedokumente erstellt haben und wo diese aufbewahrt werden. Ein möglicher Ort ist beispielsweise ein leicht auffindbarer Ordner mit wichtigen Unterlagen.
Zusätzlich können Hinweise auf bestehende Vorsorgedokumente beispielsweise im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, auf einem Hinweiskärtchen im Portemonnaie oder auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden.
Vorlagen und Formulare nutzen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt kostenfrei Formulare und Vorlagen zur Verfügung, die Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente unterstützen können. Sie finden hier auch verschiedene Sprachen. (https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html)