Was tun, wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde?
Psychotherapeut*innen kontaktieren: Rufen Sie Kassenpsychotherapeut*innen während der telefonischen Sprechzeiten an (siehe Listen).
Terminservicestelle (TSS): Unter 116117 vermittelt die TSS kurzfristig Termine für psychotherapeutische Sprechstunden. Diese sind verpflichtend für die Diagnose und weitere Empfehlungen.
Bei erfolglosen Bemühungen: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um Unterstützung bei der Suche zu erhalten.
Dokumentieren Sie Ihre bisherigen Bemühungen (Telefonate, Absagen, Wartezeiten).Kostenerstattung bei „Systemversagen“: Falls die Krankenkasse keinen Platz anbieten kann, haben Sie Anspruch auf Psychotherapie bei Privatpraxen (§13 Abs. 3 SGB V).
Antrag stellen: Gründe darlegen und Belege wie PTV 11, Nachweise über erfolglose Suche und ggf. Dringlichkeitsbescheinigung einreichen.
Antrag auf Kostenerstattung: Der/die Psychotherapeut*in der Privatpraxis hilft bei der Begründung und beantragt Sitzungen.
Nach Zusage der Krankenkasse kann die Behandlung beginnen.Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen und auf Ihr Recht verweisen.
Hinweis: Senden Sie Anträge per Einschreiben oder reichen Sie sie persönlich ein.
Ausführliche Informationen finden Sie im Flyer der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung und im Flyer "Wege in eine Psychotherapie" der KVBW.