InformationenWas tun, wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde?

Was tun, wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde?

Was tun, wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde?
Aktualisiert am: 26.03.2026
Quelle:Gesundheitsinformation.de
  1. Psychotherapeut*innen kontaktieren: Rufen Sie Kassenpsychotherapeut*innen während der telefonischen Sprechzeiten an (siehe Listen).

  2. Terminservicestelle (TSS): Unter 116117 vermittelt die TSS kurzfristig Termine für psychotherapeutische Sprechstunden. Diese sind verpflichtend für die Diagnose und weitere Empfehlungen.

  3. Bei erfolglosen Bemühungen: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um Unterstützung bei der Suche zu erhalten.
    Dokumentieren Sie Ihre bisherigen Bemühungen (Telefonate, Absagen, Wartezeiten).

  4. Kostenerstattung bei „Systemversagen“: Falls die Krankenkasse keinen Platz anbieten kann, haben Sie Anspruch auf Psychotherapie bei Privatpraxen (§13 Abs. 3 SGB V).

  5. Antrag stellen: Gründe darlegen und Belege wie PTV 11, Nachweise über erfolglose Suche und ggf. Dringlichkeitsbescheinigung einreichen.

  6. Antrag auf Kostenerstattung: Der/die Psychotherapeut*in der Privatpraxis hilft bei der Begründung und beantragt Sitzungen.
    Nach Zusage der Krankenkasse kann die Behandlung beginnen.

  7. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen und auf Ihr Recht verweisen.

Hinweis: Senden Sie Anträge per Einschreiben oder reichen Sie sie persönlich ein.


Ausführliche Informationen finden Sie im Flyer der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung und im Flyer "Wege in eine Psychotherapie" der KVBW.