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Zweitmeinung vor Operationen

Zweitmeinung vor Operationen
Aktualisiert am: 21.01.2026· Nächstes Update: 2029
Quelle:Gesundheitsinformation.de

Einleitung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Operation oder einen Eingriff empfohlen? Bei den unten aufgelisteten Operationen können Sie Ihre Entscheidung kostenlos mit einer Spezialistin oder einem Spezialisten besprechen.

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Von „Fuß“ bis „Wirbelsäule“: Operationen und Eingriffe

Vorab: Wie bekomme ich eine zweite Meinung?

Was ist eine zweite Meinung?

Für bestimmte, nicht eilige Operationen gibt es ein gesetzlich festgelegtes Zweitmeinungsverfahren. Das bedeutet: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine dieser Operationen empfiehlt, muss sie oder er auf das Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einer anderen Spezialistin oder einem Spezialisten zu besprechen.

Dieses Verfahren gilt für die unten aufgelisteten Operationen.

Wann ist eine zweite Meinung sinnvoll?

Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist aber keine der Alternativen ideal, jede hat ihre Vor- und Nachteile. Dann hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, was die beste Wahl ist. Eine zweite ärztliche Einschätzung kann bei der Entscheidung helfen.

Manche Patientinnen und Patienten scheuen sich, ärztliche Empfehlungen zu hinterfragen. Das Zweitmeinungsverfahren soll sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.

Wie erhalte ich eine zweite Meinung?

Wenn Ihnen eine der unten aufgelisteten Operationen empfohlen wurde, muss die Ärztin oder der Arzt Sie normalerweise mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff auf Ihr Recht auf eine zweite Meinung hinweisen.

Ausführliche Informationen rund um Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung finden Sie in einem Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Wenn Sie sich gut genug informiert fühlen und keine Fragen mehr haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot.

Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, finden Sie Informationen zu geeigneten Ärztinnen und Ärzten in den Abschnitten unten. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nach geeigneten Spezialistinnen und Spezialisten nachfragen.

Wenn Sie eine Ärztin oder einen Arzt für eine zweite Meinung ausgesucht haben, vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch.

Welche Ärztinnen und Ärzte kommen für das Zweitmeinungsverfahren infrage?

Gesetzlich Krankenversicherte haben in Deutschland freie Arztwahl. Deshalb besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, zu einem Gesundheitsproblem mehr als eine Ärztin oder einen Arzt um Rat zu fragen.

Der Vorteil beim Zweitmeinungsverfahren ist aber, dass die Ärztinnen und Ärzte eine besondere Qualifikation vorweisen müssen. Sie dürfen zudem nicht in derselben Praxis oder Klinik wie die erste Ärztin oder der erste Arzt arbeiten. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll.

Werde ich nochmals untersucht?

Die Ärztin oder der Arzt benötigt Ihre bisherigen Unterlagen wie Befunde und Untersuchungsergebnisse. Welche Unterlagen nötig sind, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung. Sie können sich die Befunde von Ihrer ersten Arztpraxis mitgeben lassen. Oder Sie lassen sie direkt von dort an die zweite Arztpraxis schicken. Beides ist für Sie kostenlos.

In der Regel wird die zweite Ärztin oder der Arzt Sie nicht erneut untersuchen, sondern Ihre Unterlagen lesen und Fragen stellen. Falls doch weitere Untersuchungen sinnvoll sind, bespricht sie oder er das mit Ihnen.

Was mache ich mit der zweiten Meinung?

Der zweite Arzt oder die zweite Ärztin wird die Empfehlung mit Ihnen besprechen. Sie können sich dann frei für die aus Ihrer Sicht beste Behandlung entscheiden, also zum Beispiel einen geplanten Operationstermin wieder absagen.

Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie auch eine schriftliche Zusammenfassung. Sie können diese Empfehlung auch an Ihre erste Arztpraxis schicken lassen.

Weitere Unterstützung

Weitere Unterstützung beim Umgang mit schwierigen Entscheidungen finden Sie in unserem Kurz Erklärt „Sich informieren und entscheiden".

Fuß: Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom
Gaumenmandeln: Mandelentfernung und Mandelverkleinerung
Gebärmutter: Gebärmutterentfernung
Hauptschlagader: Kontrolle oder Operation bei Aneurysmen
Herz: Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen)
Herz: Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Hüfte: Künstliches Hüftgelenk
Knie: Voll- und Teilersatz des Kniegelenks
Prostata: Aktive Überwachung, Strahlentherapie oder Operation bei Krebs
Schulter: Arthroskopie (Spiegelung) der Schulter
Wirbelsäule: Mehrere Operationen an der Wirbelsäule
Quellen

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