Apremilast (Otezla) bei Schuppenflechte (Psoriasis) bei Kindern und Jugendlichen

Einleitung
Apremilast (Handelsname Otezla) ist seit Oktober 2024 zur systemischen Therapie für Kinder ab 6 Jahren und ab 20 kg Körpergewicht sowie für Jugendliche mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis zugelassen.
Psoriasis ist eine entzündliche, nicht ansteckende Hautkrankheit. Die häufigste Form der Psoriasis ist die Plaque-Psoriasis (Psoriasis vulgaris), die etwa 85 Prozent aller Erkrankungen ausmacht. Sie macht sich meist durch scharf abgegrenzte rote Flecken (medizinisch „Plaques“ genannt), eine schuppige Haut und häufig auch Juckreiz bemerkbar. Eine Schuppenflechte verläuft in Schüben: Das Hautbild kann sich spontan verbessern, aber auch plötzlich schlechter werden. Sie ist eine chronische Erkrankung und bisher nicht heilbar.
Die Schuppenflechte wird gewöhnlich äußerlich behandelt, beispielsweise mit Cremes oder Salben. Bei schweren Verläufen kommt eine Phototherapie infrage. Außerdem gibt es Arzneimittel zum Einnehmen oder Spritzen, die auf verschiedene Weise den Entzündungsprozess verlangsamen oder stoppen sollen. Diese Form der Behandlung nennt man systemische Therapie.
Apremilast soll die Entzündungsreaktion der Haut verringern, indem es einen Eiweißstoff hemmt und verschiedene entzündungsfördernde und -hemmende Botenstoffe beeinflusst.
Anwendung
Andere Behandlungen
Für Kinder und Jugendliche mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die eine systemische Therapie erhalten sollen, kommen Adalimumab, Etanercept, Ustekinumab oder Secukinumab infrage.
Bewertung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2025 geprüft, ob Apremilast für Kinder und Jugendliche mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis im Vergleich zu den Standardtherapien Vor- oder Nachteile hat.
Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.
Weitere Informationen
Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis des Gutachtens und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Apremilast (Otezla).
Quellen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Apremilast (Plaque-Psoriasis bei Kindern und Jugendlichen) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A24-112. 10.02.2025. (IQWiG-Berichte; Band 1932); DOI: 10.60584/A24-112.
IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.
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