Cannabidiol (Epidyolex) bei Krampfanfällen beim Dravet-Syndrom

Einleitung
Der Wirkstoff Cannabidiol (Handelsname Epidyolex) ist seit September 2019 als zusätzliche Therapie bei Patientinnen und Patienten ab 2 Jahren mit Dravet-Syndrom zur Behandlung der Krampfanfälle zugelassen. Es wird mit dem Wirkstoff Clobazam kombiniert.
Das Dravet-Syndrom ist eine schwere frühkindliche Epilepsie. Sie gehört zu den seltenen, genetisch bedingten Enzephalopathien. Enzephalopathien sind Erkrankungen oder Schädigungen des Gehirns. Die Ursache bei den meisten Kindern mit dem Dravet-Syndrom ist eine neu entstandene Mutation im SCN1A-Gen.
Die Erkrankung tritt zwischen dem 3. und 9. Lebensmonat auf. Die ersten Muskelkrämpfe gehen sehr häufig in Verbindung mit Fieber einher. Auch wenn die Erkrankung sehr unterschiedlich verlaufen kann, treten bei den meisten Kindern schwere Krampfanfälle auf, die auch lebensbedrohlich werden können. Die Erkrankung verlangsamt die Entwicklung im Kindsalter und kann zu Folgen führen wie:
- verzögerte Sprachentwicklung
- Gangstörungen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörungen
- Lernstörungen
- motorische Störungen
Cannabidiol wird aus der Hanfpflanze gewonnen und soll die Krämpfe lindern.
Anwendung
Cannabidiol gibt es als Lösung zum Einnehmen. Die Dosierung orientiert sich am Körpergewicht, Ansprechen der Therapie und an der Verträglichkeit. Cannabidiol wird 2-mal täglich eingenommen.
Andere Behandlungen
Bewertung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2024 geprüft, ob Cannabidiol in Kombination mit Clobazam für Patientinnen und Patienten ab 2 Jahren mit Krampfanfällen infolge des Dravet-Syndroms im Vergleich zu den individuell angepassten Therapien Vor- oder Nachteile hat.
Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.
Weitere Informationen
Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Cannabidiol (Epidyolex).
Quellen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Cannabidiol (Dravet-Syndrom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A23-119. 20.02.2024. (IQWiG-Berichte; Band 1724).
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