Depemokimab (Exdensur) bei schwerem Asthma
Einleitung
Depemokimab (Handelsname Exdensur) ist seit Februar 2026 für Personen ab 12 Jahren mit schwerem Asthma zugelassen. Der Wirkstoff kommt als Zusatzbehandlung infrage, wenn die bisherige Therapie mit hochdosierten inhalativen Kortikosteroiden in Kombination mit anderen Asthma-Medikamenten nicht mehr ausreicht. Infrage kommt der Wirkstoff bei Typ-2-Inflammation.
Bei Menschen mit Asthma sind die Atemwege durch eine übersteigerte Abwehrreaktion des Immunsystems dauerhaft entzündet. Wenn die Schleimhäute der Bronchien Kontakt zu bestimmten Reizen haben, können sich die Atemwege verkrampfen und verengen. Beschwerden sind „pfeifender“ Atem, Husten und Atemnot, die mit verschiedenen Medikamenten behandelt werden können. Eine Typ-2-Inflammation ist eine spezielle Form der Entzündung im Rahmen des Asthmas, die über Laborwerte festgestellt wird.
Depemokimab soll als Langzeittherapie die Entzündung der Bronchien verringern und so die asthmatischen Beschwerden verbessern.
Anwendung
Andere Behandlungen
Je nach Form und Schwere des Asthmas erhalten Patientinnen und Patienten eine individuell angepasste Behandlung. Wenn die Behandlung nicht ausreicht, kann die Dosis erhöht oder mehrere Medikamente können kombiniert werden. Dazu kommen je nach Alter unter anderem Medikamente wie Kortikosteroide, langwirksame Bronchodilatatoren, Omalizumab, Mepolizumab, Reslizumab, Benralizumab oder Dupilumab infrage.
Bewertung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2026 geprüft, ob Depemokimab für Personen mit schwerem Asthma im Vergleich zu den patientenindividuellen Therapien Vor- oder Nachteile hat.
Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.
Weitere Informationen
Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Depemokimab (Exdensur).
Quellen
Herausgeber:gesundheitsinformation.de
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Depemokimab (Asthma) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A26-36. 26.06.2026. (IQWiG-Berichte; Band 2271); DOI: 10.60584/A26-36.
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