Remimazolam (Byfavo) bei medizinischen Eingriffen und Operationen

Einleitung
Remimazolam (Handelsname Byfavo) ist seit März 2021 für folgende Anwendungsgebiete bei Erwachsenen zugelassen:
- als Beruhigungsmittel (Sedierung), das vor einer medizinischen Untersuchung oder einem medizinischen Eingriff gegeben wird, damit sich die Patienten entspannt und schläfrig fühlen.
- Einleitung und Aufrechterhaltung einer Vollnarkose.
Als Sedierung (von lateinisch „sedare“ = besänftigen oder beruhigen) wird in der Medizin die Dämpfung von Funktionen des zentralen Nervensystems durch ein Beruhigungsmittel bezeichnet. Auch Ängste werden dabei gehemmt und Schmerzen unterdrückt. Sie wird bei kleineren und kürzeren Eingriffen oder Untersuchungen eingesetzt. Bei einer größeren oder längeren Operation kommt eine Vollnarkose zum Einsatz.
Anwendung
Remimazolam wird als Injektion in eine Vene gespritzt.
- Bei der Anwendung als Beruhigungsmittel hängt die Dosis davon ab, wie schläfrig die Patientin oder der Patient sein muss, ob andere Arzneimittel wie Opioide eingenommen werden sowie von Alter und Gewicht.
- Bei Anwendung zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Narkose richtet sich die Dosis danach, wie die Patientin oder der Patient auf Remimazolam anspricht und welche anderen Arzneimittel gegeben werden.
Andere Behandlungen
Bewertung
Weitere Informationen
Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammen, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Remimazolam (Byfavo) zur prozeduralen Sedierung und Einleitung und Aufrechterhaltung einer Vollnarkose.
Quellen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Remimazolam (Allgemeinanästhesie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A25-162. 26.03.2026. (IQWiG-Berichte; Band 2214); DOI: 10.60584/A25-162.
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Remimazolam (prozedurale Sedierung) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A25-161. 26.03.2026. (IQWiG-Berichte; Band 2213); DOI: 10.60584/A25-161.
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