Latanoprost / Netarsudil (Roclanda) bei Glaukom oder erhöhtem Augeninnendruck

Einleitung
Die feste Kombination der Wirkstoffe Latanoprost und Netarsudil (Handelsname Roclanda) ist seit Januar 2021 für Erwachsene zugelassen, die an einem Offenwinkelglaukom erkrankt sind oder einen erhöhten Augeninnendruck aufweisen. Das Kombinationspräparat kommt infrage, wenn andere Therapien nicht ausreichen, den Augeninnendruck zu senken.
Glaukom ist der medizinische Begriff für „Grüner Star“. Hierzu gehören verschiedene Augenerkrankungen, bei denen der Sehnerv geschädigt wird und die Sehschärfe abnimmt. Die häufigste Form des Glaukoms ist das Offenwinkelglaukom. Es schreitet langsam voran und führt erst nach vielen Jahren zu Sehstörungen: Der Sehbereich weist immer größere Lücken auf. Ein Glaukom kann unbehandelt zur Erblindung führen.
Eine Ursache für ein Glaukom ist ein dauerhaft zu hoher Augeninnendruck. Wenn der Abfluss des Kammerwassers im Auge behindert ist, steigt der Druck im Inneren des Auges. Dies kann auf Dauer den Sehnerv beschädigen. Die Behandlung eines Glaukoms kann den Verlust des Sehvermögens aufhalten.
Die Kombination von Latanoprost und Netarsudil soll den Abfluss von Kammerwasser verbessern und den Augeninnendruck senken.
Anwendung
Andere Behandlungen
Für Erwachsene mit Offenwinkelglaukom oder erhöhtem Augeninnendruck kommt eine Kombinationstherapie aus einem Betablocker mit einem Prostaglandinanalogon oder mit Prostamid infrage.
Bewertung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2023 geprüft, ob Latanoprost / Netarsudil bei Offenwinkelglaukom oder erhöhtem Augeninnendruck im Vergleich zu den Standardtherapien Vor- oder Nachteile hat.
Der Hersteller legte hierzu eine verwertbare Studie vor, aus der die Daten von 211 Teilnehmenden ausgewertet werden konnten. Die eine Hälfte erhielt Latanoprost / Netarsudil, die andere Gruppe wurde mit Bimatoprost / Timolol behandelt. Beide Kombinationen wurden 6 Monate eingesetzt und die Personen dann noch einen Monat nachbeobachtet. Es zeigten sich folgende Ergebnisse:
Welche Vorteile hat Latanoprost / Netarsudil?
Es zeigten sich keine Vorteile von Latanoprost / Netarsudil im Vergleich zu Bimatoprost / Timolol.
Welche Nachteile hat Latanoprost / Netarsudil?
Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen: Hier deutet die Studie auf einen Nachteil von Latanoprost / Netarsudil hin. Mit Latanoprost / Netarsudil brachen 16 von 100 Personen die Behandlung wegen Nebenwirkungen ab. Mit Bimatoprost / Timolol war das bei 1 von 100 Personen der Fall.
Nebenwirkungen im Bereich der Augen: Auch hier deutet die Studie auf einen Nachteil hin: In der Gruppe mit Latanoprost / Netarsudil traten diese bei 65 von 100 Personen auf. Mit Bimatoprost / Timolol hatten 37 von 100 Personen Nebenwirkungen im Bereich der Augen. Dazu gehörten unter anderem Rötungen der Augen, Bindehautblutungen und Hornhauttrübungen, welche die Patientinnen und Patienten häufig nicht beeinträchtigen.
Wo zeigte sich kein Unterschied?
Sehschärfe: Hier zeigte sich kein Unterschied. In beiden Gruppen verbesserte sich die Sehschärfe bei 2 bis 3 von 100 Personen.
Zudem zeigte sich kein Unterschied bei:
- Gesundheitszustand
- Gesundheitsbezogener Lebensqualität
- Schweren Nebenwirkungen insgesamt
- Schweren Nebenwirkungen im Bereich der Augen
Weitere Informationen
Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammen, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Latanoprost / Netarsudil (Roclanda).
Quellen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Latanoprost / Netarsudil (primäres Offenwinkelglaukom und okuläre Hypertension) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A22-129. 10.03.2023. (IQWiG-Berichte; Band 1520).
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Latanoprost/Netarsudil (primäres Offenwinkelglaukom und okuläre Hypertension) – Addendum zum Auftrag A22-129; Auftrag A23-39. 26.05.2023. (IQWiG-Berichte; Band 1563).
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