Ravulizumab (Ultomiris) bei Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen

Einleitung
Ravulizumab (Handelsname Ultomiris) ist seit Mai 2023 für Erwachsene mit Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen zugelassen.
Unter Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (NSMOSD) werden seltene chronische Autoimmunerkrankungen zusammengefasst, bei denen das körpereigene Immunsystem die Nervenzellen der Betroffenen angreifen. Bei Erwachsenen sind vor allem die Sehnerven und das Rückenmark betroffen.
Die Folgen sind unter anderem:
- Sehstörungen
- Entzündungen des Rückenmarks, die bis hin zu Lähmungen führen können
- Übelkeit und Erbrechen
- Schmerzen
- Atemlähmungen
- Sprachstörungen
Die Erkrankungen verlaufen meist schubförmig und beginnen zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr. Frauen sind häufiger betroffen als Männer.
Die meisten Patientinnen und Patienten bilden Antikörper gegen einen Bestandteil der Zellmembran, den sogenannten Aquaporin-4-Antikörper (AQP4-Antikörper). Ravulizumab ist nur für diese Personen zugelassen und soll die Autoimmunreaktion abschwächen, so das Fortschreiten der Erkrankung verhindern und die Symptome lindern.
Anwendung
Andere Behandlungen
Bewertung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2023 geprüft, ob Ravulizumab für Patientinnen und Patienten mit NSMOSD im Vergleich zu Eculizumab oder Satralizumab Vor- oder Nachteile hat.
Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.
Weitere Informationen
Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis des Gutachtens und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Ravulizumab (Ultomiris).
Quellen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Ravulizumab (Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A23-50. 08.09.2023. (IQWiG-Berichte; Band 1629).
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Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.
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