Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

Einleitung
Sowohl bei einer Ernährungsberatung als auch bei einer Ernährungstherapie wird rund um das Thema Ernährung informiert. Beide haben das Ziel, die Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern, und ernährungsbedingte Krankheiten zu vermeiden oder positiv zu beeinflussen.
Während sich die Ernährungsberatung vor allem an gesunde Menschen richtet, unterstützt die Ernährungstherapie hauptsächlich Menschen mit einer ernährungsbedingten Erkrankung. In ihren Methoden lassen sich Ernährungsberatung und -therapie nicht immer klar voneinander abgrenzen – deshalb wird beides oft vereinfachend als „Ernährungsberatung“ bezeichnet.
Ernährungsberatung
Eine Ernährungsberatung dient normalerweise der Prävention, also der Vorbeugung von Krankheiten und deren Folgen. Sie richtet sich vor allem an gesunde Menschen und kann auch bei Fragen zur richtigen Ernährung in besonderen Lebensphasen und -situationen in Anspruch genommen werden – zum Beispiel in der Kindheit und Jugend, im Alter, in der Schwangerschaft oder bei Schichtarbeit. Ihr Ziel ist es, eine Mangel- oder Fehlernährung zu vermeiden und ein gesundes Körpergewicht zu erreichen.
Eine Ernährungsberatung wird als Einzelberatung, in Präventionskursen oder auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten.
Ernährungstherapie
Eine Ernährungstherapie richtet sich an erkrankte Menschen. Sie soll die Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten ergänzen oder krankheitsbedingte Ernährungsprobleme lindern. Eine Ernährungstherapie kommt zum Beispiel infrage bei Diabetes mellitus, stark erhöhten Blutfettwerten, Adipositas (BMI ab 30 kg/m2), Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit, Reizdarm, Nierenerkrankung oder Krebs.
Ziel der Ernährungstherapie ist es, die Grunderkrankung positiv zu beeinflussen und ihr Fortschreiten zu stoppen oder hinauszuzögern. Sie soll zudem helfen, Beschwerden zu lindern oder den Medikamentenbedarf zu verringern. Die Ernährungstherapie unterstützt dabei, Essgewohnheiten umzustellen und die neue Ernährungsweise beizubehalten.
Ernährungstherapien werden einzeln oder in kleinen Gruppen mit bis zu fünf Personen angeboten.
Bei bestimmten Stoffwechselerkrankungen ist eine Ernährungstherapie notwendig, um Entwicklungsstörungen oder schweren Hirnschäden vorzubeugen. Beispiele für solche Stoffwechselerkrankungen sind die Phenylketonurie und die Mukoviszidose (zystische Fibrose). Kinder mit Phenylketonurie benötigen eine spezielle Diät, weil sie keine eiweißhaltigen Lebensmittel essen dürfen. Bei einer Mukoviszidose ist dagegen eine fettreiche und kalorienreiche Nahrung wichtig, da der Körper einen erhöhten Energiebedarf hat.
Was beinhalten Ernährungsberatung und -therapie?
Zunächst wird das persönliche Anliegen geklärt und gemeinsam ein Beratungs- oder Therapieziel formuliert. Je nach Bedarf werden dann sinnvolle oder notwendige Ernährungsmaßnahmen besprochen und festgelegt.
Ist zum Beispiel die Nährstoffaufnahme gestört, ist es wichtig, dass die Ernährung die fehlenden Stoffe ausgleichen kann. Ist das Ziel eine Gewichtsabnahme, kann die Kalorienzufuhr verringert und die Ernährung langfristig umgestellt werden.
In einer Ernährungsberatung oder -therapie kann es zum Beispiel darum gehen,
- problematische Lebensmittel ganz oder teilweise zu vermeiden,
- geeignete Lebensmittel zu finden und in der richtigen Menge zu sich zu nehmen,
- die Versorgung mit Vitaminen oder Mineralstoffen sicherzustellen,
- eine Ernährungsumstellung zu begleiten und die neuen Ess- und Trinkgewohnheiten in den Alltag zu integrieren.
Wer bietet eine Ernährungsberatung oder -therapie an?
Ernährungsberatung wird in Praxen für Ernährungsberatung, in Arztpraxen, Fitnessstudios und einigen Unternehmen angeboten.
Ernährungstherapie wird vor allem in Praxen für Ernährungstherapie, in Arztpraxen oder Kliniken angeboten.
Die Bezeichnungen „Ernährungsberater“ und „Ernährungstherapeut“ sind in Deutschland nicht geschützt. Ohne eine anerkannte Qualifikation können sich die gesetzlichen Krankenkassen aber nicht an den Kosten beteiligen. Die Kassen erkennen folgende Qualifikationen an:
- Diätassistentinnen und -assistenten mit staatlich anerkanntem Fachschulabschluss
- Ökotrophologinnen und -trophologen, Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit entsprechender Zusatzausbildung
- Absolventinnen und Absolventen fachverwandter Studiengänge mit entsprechender Zusatzausbildung
- Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzausbildung in Ernährungsmedizin
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Eine Ernährungsberatung kann grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse beteiligt sich aber nur dann an den Kosten, wenn die Beratung ausdrücklich der Vorbeugung dient (Prävention) und es sich um einen qualifizierten Anbieter handelt. Eine ärztliche Empfehlung für die Ernährungsberatung ist nicht nötig. Nicht alle Kassen zahlen gleich viel; die Höhe des Zuschusses legt die jeweilige Krankenkasse fest. Um den Zuschuss zu beantragen, reichen Versicherte die Rechnung und eine Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse ein.
Für die Ernährungstherapie gelten andere Regeln. Sie ist keine Kassenleistung. Ausnahmen gelten für Mukoviszidose, Phenylketonurie und andere seltene angeborene Stoffwechselstörungen.
Bei anderen Krankheiten entscheidet die Krankenkasse nach Antrag, ob sie sich an den Kosten einer Ernährungstherapie beteiligt. Es ist sinnvoll, die genauen Bedingungen der Kostenerstattung bei der eigenen Kasse zu erfragen. Wie viel die Krankenkassen erstatten, ist sehr unterschiedlich.
Für die Antragstellung werden benötigt:
- eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (die Ärztin oder der Arzt muss bestätigen, dass eine ernährungsbedingte und behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt).
- ein Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie.
- Angaben zur Qualifikation der Ernährungstherapeutin oder des Ernährungstherapeuten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine qualifizierte Fachkraft behandelt.
Quellen
Cara Care. Zahlen gesetzliche und private Krankenkassen für eine Ernährungsberatung? 2025.
Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater (QUETHEB). [Website der QUETHEB]. 2020.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) [zuletzt geändert am 20.02.2025, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 09.05.2025 B2) in Kraft getreten am 10.05.2025]. 2024.
GKV-Spitzenverband. Gemeinsame Pressemitteilung: Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt. 2017.
Hauner H, Beyer-Reiners E, Bischoff G et al. Leitfaden Ernährungstherapie in Klinik und Praxis (LEKuP). Aktuel Ernahrungsmed 2019; 44: 384-419.