Lecanemab (Leqembi) bei früher Alzheimer-Krankheit

Einleitung
Lecanemab (Handelsname Leqembi) steht seit September 2025 in Deutschland zur Behandlung einer frühen Alzheimer-Krankheit zur Verfügung. Um festzustellen, ob das Medikament infrage kommt, sind eine genaue Diagnose und spezielle Untersuchungen nötig.
Das Medikament Lecanemab mit dem Handelsnamen Leqembi ist nicht für jeden Menschen mit einer Alzheimer-Krankheit geeignet. Zugelassen ist es nur für Erwachsene mit einer frühen Alzheimer-Krankheit, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben eine leichte kognitive Beeinträchtigung (Gedächtnis- und Denkprobleme) oder eine leichte Alzheimer-Demenz.
- Die für eine Alzheimer-Krankheit typischen Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn wurden nachgewiesen.
- Im Erbgut findet sich nur eine oder keine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4).
Ärztinnen und Ärzte müssen sehr genau darauf achten, dass nur die Menschen das Medikament erhalten, für die es mehr Vorteile als Nachteile haben kann. Die Behandlung mit Lecanemab erfolgt durch Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie müssen mit der Behandlung von Menschen mit Alzheimer-Krankheit vertraut sein und zeitnah einen Termin für eine Magnetresonanz-Tomografie (MRT) anbieten können.
Während der Behandlung mit Lecanemab sind Hirnschwellungen und -blutungen möglich. Wer Lecanemab bekommt, muss daher an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen teilnehmen – sonst wird die Behandlung abgebrochen.
Wie wirkt Lecanemab?
Im Laufe der Zeit sterben bei einer Alzheimer-Krankheit mehr und mehr Nervenzellen im Gehirn ab. Im Gehirn von Betroffenen finden sich außerdem Ablagerungen von kleinen Eiweißpartikeln (Amyloid-Beta-Plaques). Einige Fachleute vermuten, dass diese Eiweiß-Ablagerungen die Nervenzellen schädigen.
Lecanemab ist ein Antikörper, der sich gegen die Eiweiß-Ablagerungen im Gehirn richtet: Er bindet an das Amyloid-Beta-Eiweiß und soll weitere Ablagerungen verhindern. Außerdem soll er bereits abgelagertes Eiweiß mithilfe des Immunsystems zum Teil wieder abbauen.
So soll das Medikament das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Klar ist: Lecanemab kann Alzheimer nicht heilen und auch das Fortschreiten nicht verhindern.
Für wen kommt Lecanemab infrage und was für Auflagen gibt es?
Lecanemab kommt nur für Menschen infrage, die eine frühe Alzheimer-Krankheit haben. Für Menschen, deren Erkrankung bereits weiter fortgeschritten ist, ist der Wirkstoff nicht zugelassen.
Eine frühe Alzheimer-Krankheit macht sich durch ein schlechteres Gedächtnis und eine verminderte Denkleistung bemerkbar. Die Vergesslichkeit kann leicht sein und sich kaum oder gar nicht auf den Alltag auswirken. Fachleute sprechen dann von einer leichten kognitiven Beeinträchtigung (MCI, englisch = mild cognitive impairment). Sie kann aber auch etwas stärker sein, sodass es bereits schwerer fällt, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Das wird leichte Alzheimer-Demenz genannt.
Vor der Behandlung mit Lecanemab ist eine aktuelle Magnetresonanz-Tomografie (MRT) erforderlich, um bestehende Erkrankungen wie eine Hirnschwellung oder -blutung auszuschließen. Menschen, die sich für das Medikament entscheiden, müssen weitere Auflagen einhalten:
- Man muss der Weiterleitung seiner Daten an ein europäisches Register zustimmen. In diesem Register werden die Ergebnisse aller Menschen in Europa gesammelt, die das Medikament nutzen. Damit soll zum Beispiel untersucht werden, wie oft es zu Nebenwirkungen kommt.
- Man verpflichtet sich, regelmäßig zu MRT-Kontrollen zu gehen. Dabei wird zum Beispiel untersucht, ob es Anzeichen von Hirnschwellungen gibt.
Wie werde ich über die Behandlung aufgeklärt?
Wegen der möglichen ernsten Nebenwirkungen und Besonderheiten der Behandlung mit Lecanemab muss die Ärztin oder der Arzt besonders gründlich darüber aufklären. Der Hersteller hat dazu umfassende Aufklärungsmaterialien erstellt. Dazu gehört eine sogenannte Patientenkarte mit den wichtigsten Informationen zu Lecanemab und seinen Risiken: Sie wird vor der Behandlung allen Menschen ausgehändigt, die das Medikament bekommen. Man soll die Karte immer bei sich tragen und bei jedem Besuch einer Arztpraxis oder Apotheke vorzeigen. Außerdem händigt die Ärztin oder der Arzt den Beipackzettel von Lecanemab aus.
Wie wird eine frühe Alzheimer-Krankheit festgestellt?
Eine Ärztin oder ein Arzt stellt die Diagnose Alzheimer-Krankheit, wenn die typischen Symptome – also eine beeinträchtigte Gedächtnis- und Denkleistung – nachweisbar sind und andere Ursachen dafür unwahrscheinlich sind.
Außerdem werden die für die Alzheimer-Krankheit typischen Eiweißablagerungen im Gehirn anhand von Biomarkern nachgewiesen. Hierfür kommt insbesondere eine Entnahme von Nervenwasser (Lumbalpunktion) infrage – oder eine Amyloid-Positronen-Emissions-Tomografie (Amyloid-PET). Eine Amyloid-PET ist ein bildgebendes Verfahren, das mithilfe einer schwach radioaktiven Substanz im Gehirn abgelagertes Amyloid-Beta sichtbar macht.
Warum wird das ApoE4-Gen untersucht?
Lecanemab ist nur für Menschen mit früher Alzheimer-Krankheit zugelassen, die maximal eine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4) besitzen. Der Grund: Menschen mit zwei Kopien dieser Genvariante haben ein höheres Risiko für schwere Nebenwirkungen von Lecanemab als Menschen mit keiner oder nur einer Kopie. Zu den Nebenwirkungen gehören Schwellungen und Blutungen im Gehirn, die lebensbedrohlich sein können.
Alle Menschen haben zwei Exemplare des ApoE-Gens. Es spielt beim Fettstoffwechsel eine Rolle. Allerdings gibt es drei verschiedene Varianten, die als E2, E3 und E4 bezeichnet werden. Jedes Elternteil gibt eine dieser Varianten an das Kind weiter. Je nachdem, welche Varianten die Eltern vererbt haben, kann man keine, 1 oder 2 Kopien der E4-Variante tragen.
Ob und wie viele Kopien der ApoE4-Genvariante vorliegen, lässt sich mit einem Gentest bestimmen. Für diesen wird etwas Blut entnommen und in einem Labor untersucht. Der Gentest ist bislang keine Routineuntersuchung.
Studien zeigen, dass Menschen mit zwei ApoE4-Genen früher und häufiger an Alzheimer erkranken als zum Beispiel Menschen mit nur einem ApoE4-Gen und einem ApoE3-Gen. Wenn das ApoE4-Gen bei einer Person nachgewiesen wird, stellt sich möglicherweise die Frage, ob zum Beispiel auch Kinder und Geschwister das Gen tragen. Sie könnten ebenfalls ein höheres Risiko haben, später an Alzheimer zu erkranken. Das Wissen um ein Gen kann deshalb auch für andere Mitglieder der Familie Folgen haben. Vor dem Gentest muss deshalb eine ausführliche Aufklärung stattfinden.
Wie wird Lecanemab angewendet?
Lecanemab wird alle zwei Wochen als Infusion gegeben. Die Infusion dauert etwa eine Stunde. Nach der ersten Infusion wird man etwa 2,5 Stunden beobachtet, ob man sie verträgt.
Die Dosierung hängt vom Körpergewicht ab und beträgt 10 Milligramm (mg) Lecanemab pro Kilogramm Körpergewicht. Für die Infusion wird der Wirkstoff mit Kochsalz-Lösung verdünnt.
Während der Behandlung mit Lecanemab sind MRT-Kontrollen notwendig: vor der 5., 7. und 14. Dosis. In diesen Kontrollen wird das Gehirn auf Schwellungen oder Blutungen untersucht. Bei Beschwerden wie Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Übelkeit, Sehstörungen, Schwindel oder Problemen beim Gehen gibt es zusätzliche MRT-Kontrollen.
Wann wird die Behandlung abgebrochen?
Die Behandlung mit Lecanemab wird beendet, wenn die Erkrankung zu einer mittelschweren Alzheimer-Demenz fortschreitet. Um dies beurteilen zu können, werden die Gedächtnis- und Denkleistung sowie Alzheimer-Anzeichen etwa alle sechs Monate überprüft.
Auch wenn sich während der Behandlung ein erhöhtes Risiko für eine Hirnblutung ergibt, prüfen Ärztinnen und Ärzte, ob die Therapie abgebrochen werden sollte. Das kann beispielsweise passieren, wenn eine Behandlung mit einem Gerinnungshemmer oder einem Thrombolytikum (Medikament, das Blutgerinnsel auflösen soll) nötig ist – etwa bei einer Lungenembolie oder nach einem Schlaganfall.
Welche Vor und Nachteile hat Lecanemab?
In Deutschland wird zurzeit genauer geprüft, welche Vor- und Nachteile Lecanemab im Vergleich zu anderen Alzheimer-Therapien hat, die heute bereits zur Verfügung stehen. Denn nach der Zulassung und Markteinführung durchlaufen neue Arzneimittel eine sogenannte frühe Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen-Bundesauschuss (G-BA).
Der G-BA hat dafür das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt: Das IQWiG bewertet derzeit die Vor- und Nachteile für Patientinnen und Patienten im Vergleich zu den etablierten Behandlungen. Dafür müssen die Hersteller sämtliche Daten zu einem neuen Arzneimittel bereitstellen – auch bislang unveröffentlichte Studienergebnisse.
Die Veröffentlichung der IQWiG-Bewertung ist am 01.12.2025 geplant. Die Ergebnisse werden dann in dieser Information ergänzt. Wenn man die Vor- und Nachteile kennt, ist es leichter, sich für oder gegen eine Behandlung mit Lecanemab zu entscheiden.
Quellen
Ballard C, Gauthier S, Corbett A et al. Alzheimer's disease. Lancet 2011; 377(9770): 1019-1031.
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). S3-Leitlinie Demenzen. AWMF-Registernr.: 038-013. 2025.
Europäische Kommission. Lecanemab (LEQEMBI): Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels. 2025.
European Medicines Agency (EMA). Leqembi (Lecanemab). Übersicht über Leqembi und warum es in der EU zugelassen ist. 2025.
Livingston G, Sommerlad A, Orgeta V et al. Dementia prevention, intervention, and care. Lancet 2017; 390(10113): 2673-2734.
Pschyrembel Online. 2025.