Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Plattform GesundSozial.digital – dem Gesundheits- und Sozialkompass für den Landkreis Lörrach
§1 Präambel und Geltungsbereich
Die Plattform GesundSozial.digital ist ein digitales Informationsangebot des Landkreises Lörrach. Sie richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Anbieter sozialer und gesundheitlicher Leistungen sowie Fachpersonen im Landkreis Lörrach. Ziel ist es, die bestehenden medizinischen, pflegerischen und sozialen Angebote im Landkreis zentral, transparent und barrierefrei zugänglich zu machen. Die Nutzung der Plattform erfolgt unentgeltlich und freiwillig. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzergruppen.
§2 Zugang und Nutzung
Die Plattform kann grundsätzlich ohne Registrierung genutzt werden. Anbieter müssen sich registrieren, um Profile und Angebote zu veröffentlichen. Für die Nutzung der Plattform ist ein Browser und eine Internetverbindung erforderlich.
§3 Auf der Plattform dargestellte Dienstleistungen
3.1 Die Plattform dient lediglich der Darstellung von Informationen zu den Angeboten der Anbieter und den Anbietern selbst. Der Landkreis ist hinsichtlich der auf der Plattform dargestellten Angebote und Informationen lediglich Betreiber der Plattform. Ein Einzelvertrag zwischen dem Landkreis und Anbietern oder Nachfragern über die Nutzung der auf der Plattform dargestellten Angebote kommt nicht zustande.
3.2 Räumlich ist die Plattform auf Angebote beschränkt, welche von Akteuren und Akteurinnen im Landkreis angeboten werden oder, flächenübergreifend, auch für im Landkreis Lörrach lebende Personen angeboten werden bzw. von diesen genutzt werden können.
3.3 Der Landkreis behält sich vor, die Darstellung von Angeboten auf der Plattform nach diesen Nutzungsbedingungen freizuschalten oder abzulehnen und Angebote, die nicht diesen Nutzungsbedingungen entsprechen, zu deaktivieren. Dasselbe gilt für ehrverletzende, sitten- oder rechtswidrige Inhalte, insbesondere solche, die dem Heilmittelwerbegesetz oder den jeweiligen Berufsordnungen widersprechen. Ein Anspruch auf die Einstellung von Informationen zu Angeboten der Anbieter besteht nicht.
§4 Datenschutz und Inhalte
4.1 Die Plattform wird unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen betrieben. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. 4.2 Inhalte, die von Anbietern veröffentlicht werden, liegen in deren inhaltlicher Verantwortung. Der Landkreis Lörrach übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Anbieterinformationen.
§5 Barrierefreiheit
Das Angebot wird mit dem Ziel entwickelt, möglichst barrierearm zu sein. Anbieter werden ermutigt, ihre Angebote hinsichtlich Zugänglichkeit zu kennzeichnen. Ein erweitertes Barrierefreiheitskonzept befindet sich im Aufbau.
§6 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Inhalte der Plattform unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Zustimmung durch Landkreis Lörrach oder die jeweiligen Rechteinhaber. Anbieter sind für die von ihnen eingestellten Inhalte verantwortlich und müssen sicherstellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
§7 Verfügbarkeit der Plattform
Eine bestimmte Verfügbarkeit der Dienste und Funktionalitäten der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Plattform ist nicht geschuldet.
§8 Haftung
8. Ergänzende Regelungen, Haftung und Gewährleistung
8.1 Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Landkreis unbeschränkt.
8.2 Für sonstige Schäden haftet der Landkreis nur, wenn die Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet der Landkreis bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit wesentliche Vertragspflichten ("Kardinalspflichten") verletzt sind. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Anbieter daher regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einer nicht vorsätzlichen Schadensherbeiführung ist die Schadensersatzhaftung nach diesem Absatz in jedem Fall auf den vorhersehbaren, bei derartigen Verträgen typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Der Landkreis haftet nicht für die von Anbietern oder sonstigen Dritten auf der Plattform hochgeladenen und eingestellten Daten und Informationen, und zwar weder in Hinblick auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Anbieter oder Dritte rechtmäßig handeln, indem sie Daten auf die Plattform hochladen oder einstellen.
8.4 Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkthaftungsgesetz bleiben von den Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze unberührt.
§9 Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
§10 Änderungen der AGB
Der Landkreis Lörrach behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Über Änderungen wird auf der Plattform mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung informiert. Die weitere Nutzung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.
§11 Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Lörrach.
11.2 Vertragssprache ist Deutsch.
11.3 Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.
11.4 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus dem Rahmenvertrag nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Landkreises abtreten.
11.5 Gegen Ansprüche des Landkreises kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Ergänzende Nutzungsbedingungen für Anbietende auf GesundSozial.digital
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des digitalen Gesundheits- und Sozialkompasses für den Landkreis Lörrach (GesundSozial.digital) durch registrierte Anbietende.
§1 Geltungsbereich
Die Plattform richtet sich an Anbietende aus dem Landkreis Lörrach und – sofern das Angebot im Landkreis nicht abgedeckt ist – auch aus angrenzenden Regionen oder mit ortsunabhängigen Angeboten. Sie dient der öffentlichen Information über Leistungen im Bereich Gesundheit und Soziales.
§2 Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich dieser AGB; Änderungen
2.1 Vertragspartner des Landkreises hinsichtlich der Nutzung der Plattform ist der bei der Registrierung angegebene Anbieter. Soweit die die Registrierung vornehmende Person ("Anmelder", "Nutzer") nicht selbst der Anbieter ist, versichert sie, dass sie befugt ist, den Anbieter entsprechend zu vertreten.
2.2 Über die Plattform können Anbieter den Nachfragenden Informationen zu Dienstleistungen und Produkten zur Verfügung stellen. Die Plattform dient zur Information, nicht dem Abschluss von Verträgen. Die Plattform ermöglicht den Anbietern die Angabe von Kontaktinformationen, allerdings keine unmittelbare Kommunikation mit den Nachfragenden.
§3 Zulassungskriterien für Anbieter
Für die Aufnahme von Leistungsanbietern gelten folgende Zulassungskriterien:
3.1 Regionale Relevanz und Zulassung von Anbietern außerhalb des Landkreises
Grundsätzlich richtet sich das Angebot der Plattform an Anbieter mit Sitz oder unmittelbarem Tätigkeitsfeld im Landkreis Lörrach. Ausnahmen sind möglich, sofern
3.1.1 Anbieter aus angrenzenden Landkreisen Leistungen erbringen, die im Landkreis Lörrach nicht oder nicht in ausreichender Form vorhanden sind,
3.1.2 bundesweit oder überregional tätige Anbieter ortsunabhängige Unterstützungsleistungen anbieten, die allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Lörrach offenstehen (z. B. telefonische Krisenberatung, Online-Selbsthilfegruppen oder digitale Gesundheitsanwendungen).
Die Entscheidung über die Aufnahme solcher Anbieter trifft der Plattformbetreiber auf Grundlage der Relevanz, Qualität und Zugänglichkeit des Angebots für die Menschen im Landkreis Lörrach.
§3.2 Zulässige Anbieter
Nutzungsberechtigt sind sowohl Institutionen als auch freiberufliche und privatwirtschaftlich Anbieter der folgenden Kategorien.
a. Wohlfahrtsverbände, Kirchen und gemeinnützige Organisationen
• Wohlfahrtsverbände und deren Mitgliedsorganisationen
• Eingetragene gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gGmbHs
• Gemeinnützige Beratungsstellen
• Kirchen
b. Medizinische Einrichtungen und heilberufliche Fachkräfte (gesetzlich und privat tätige)
• Arztpraxen, Kliniken und Rehakliniken
• Zahnarztpraxen und Kieferorthopädische Praxen
• Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste (ambulant/teilstationär/stationär)
• Hebammen, Familiengesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Pflegekräfte und Fachpflegekräfte für Palliativ- und Hospizpflege
• Approbierte psychologische und ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
• Sozialarbeiter*innen, Sozial – und Heilpädagog*innen mit anerkanntem Abschluss nach Sozialberufegesetz
c. Beratungsangebote
• Beratungsstellen mit Anerkennung durch öffentliche Träger (z. B. Krankenkassen, Kommunen)
• Ernährungsberatung gemäß Checkliste der Verbraucherzentrale oder Eintrag gemäß GKV-Heilmittelerbringerliste
• Anwälte/Notare mit Schwerpunkt im Gesundheits- und Sozialbereich
d. Therapeutische Dienstleistungen
• Einrichtungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie (gemäß GKV-Heilmittelerbringerliste)
e. Gesundheits- und Bewegungsangebote
• Präventionsanbieter mit Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention
• Fitness-, Reha- und Bewegungszentren mit gesundheitlichem Schwerpunkt
f. Bildung, Arbeit & Qualifikation
• Bildungsträger, Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen
• Einrichtungen der Arbeitsförderung: Jobcenter, Arbeitsagenturen, Berufsberatung
g. Hilfs- und Blaulichtorganisationen
• Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, ASB, THW, Feuerwehr und Polizei und andere
h. Psychosoziale Unterstützung & Krisenhilfe
• Selbsthilfegruppen (mit Eintrag bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) des Landratsamtes Lörrach)
• Krisendienste, Notfallnummern, sozialpsychiatrische Dienste, Frauenhäuser
• Trauerbegleitung mit fachlicher Anbindung an Hospize, Kirchen, zertifizierte Fachverbände (z. B. BVT oder DHPV) oder Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
• Suchtberatungsstellen und Rehabilitationseinrichtungen
i. Familien-, Kinder- und Seniorenangebote
• Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser
• Betreuung & Entlastung: Babysitting (mit Bescheinigung über die Teilnahme an einem Babysitterkurs beim Deutschen Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt oder einer anderen Institution), Seniorenbegleitung, Tageseltern (mit Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII)
• Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuung (wie Hort und Ferienbetreuung)
• Freizeit- und Vereinsangebote (wie Sport- und Musikvereine, Jugendgruppen und Pfadfinder)
• Essenslieferdienste (Essen auf Rädern)
• Mobile Köperpflege (Hausbesuche): z.B. Friseure, Fußpflege
• Angebote der Nachbarschaftshilfe
• Computerhilfe für Senioren
• Haushaltshilfen
j. Teilhabe & Inklusion
• Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Werkstätten, Wohneinrichtungen, Assistenzdienste)
• Inklusionsdienste
• Migrations-, Integrations und Dolmetscherdienste
• Barrierefreie Freizeit- und Bewegungsangebote
• Barrierefreie Transportdienste (z.B. Rollstuhltaxi, Transporthilfen (z.B. Treppenbewältigung) für Rollstuhlfahrende)
k. Digitale Gesundheitslösungen
• DiGA (zertifiziert nach BfArM-Verzeichnis)
• Telemedizinische Angebote, gemäß Rahmenvereinbarung der KBV oder Telemedizin-Videodienstanbieter unter Berücksichtigung der DSGVO
l. Angebote öffentlicher Stellen
• Kommunale Behörden (z. B. Gesundheitsamt, Sozialamt, Behindertenbeauftragte)
• Städte und Gemeinden
m. Apotheken, Sanitätshäuser und Hilfsmittelerbringer
• Öffentliche Apotheken mit Niederlassung im Landkreis Lörrach
• Sanitätshäuser und Leistungserbringer nach GKV-Verzeichnis
n. Schädlingsbekämpfer und Schimmelsachverständige
§3.3 Hinweise zur Prüfung
Die Angaben der Anbieter werden bei der Registrierung sowie bei Aktualisierungen des Profils stichprobenartig geprüft. Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise (z. B. Zertifikate, Erlaubnisse, Anerkennungen) vorzulegen.
Der Plattformbetreiber behält sich vor, Profile bei begründetem Zweifel an der fachlichen Eignung oder Gemeinnützigkeit nicht freizuschalten oder zu deaktivieren.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
§4 Änderungen der AGB
4.1 Der Landkreis behält sich die Änderung dieser ergänzenden Nutzungsbedingungen in für den Anbieter zumutbarem Umfang vor. Es gilt die jeweils neueste Fassung der AGB. Über Änderungen wird auf der Plattform mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung informiert. Die weitere Nutzung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.
4.2 Die durch den Landkreis kostenfrei bereitgestellten Dienste und Funktionalitäten sind nicht vertraglich geschuldet und können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Der Landkreis ist daher auch berechtigt, die Plattform jederzeit zu ändern oder abweichende Funktionalitäten bereitzustellen, es sei denn, die Änderung oder Abweichung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Landkreises und den Anbietern für diese unzumutbar.
§5 Beginn und Laufzeit des (Rahmen-)Nutzungsvertrages
5.1 Mit dem Abschluss des Registriervorgangs schließen der Anbieter und der Landkreis einen (Rahmen-)Nutzungsvertrag ("Rahmenvertrag") über die Nutzung der Plattform durch den Anbieter ab. Hierdurch wird der Anbieter berechtigt, die Funktionalitäten der Plattform zu nutzen.
5.2 Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit durch Kündigung in Textform (z.B. E-Mail, Brief, Telefax) oder elektronisch an einer im Nutzerbereich hierfür vorgesehenen Stelle beendet werden.
5.3 Der Anbieter erhält eine Bestätigung über den Zugang einer von ihm ausgesprochenen Kündigung und das Datum des jeweiligen Vertragsablaufs in Textform. Die Löschung des Anbieterkontos auf der Plattform oder auch der Nutzerplattform gilt gleichermaßen als Kündigung des Rahmenvertrags.
5.4 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung des Rahmenvertrags bleibt durch die Regelungen der vorstehenden Absätze unberührt.
§6 Auf der Plattform dargestellte Dienstleistungen
6.1 Die Plattform dient lediglich der Darstellung von Informationen zu den Angeboten der Anbieter und den Anbietern selbst. Der Landkreis ist hinsichtlich der auf der Plattform dargestellten Angebote und Informationen lediglich Betreiber der Plattform. Ein Einzelvertrag zwischen dem Landkreis und Anbietern oder Nachfragern über die Nutzung der auf der Plattform dargestellten Angebote kommt nicht zustande.
6.2 Der Landkreis behält sich vor, die Darstellung von Angeboten auf der Plattform nach diesen Nutzungsbedingungen freizuschalten oder abzulehnen und Angebote, die nicht diesen Nutzungsbedingungen entsprechen, zu deaktivieren. Dasselbe gilt für ehrverletzende, sitten- oder rechtswidrige Inhalte, insbesondere solche, die dem Heilmittelwerbegesetz oder den jeweiligen Berufsordnungen widersprechen. Ein Anspruch auf die Einstellung von Informationen zu Angeboten der Anbieter besteht nicht.
§7 Rechte und Pflichten der Anbieter
7.1 Der Landkreis stellt den Anbieter die Plattform zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Anbieter erhält für die Laufzeit dieses Vertrages unentgeltlich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, auf der Plattform mittels eines Browsers oder einer mobilen App und einer Internetverbindung zuzugreifen und für die vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Im hierfür erforderlichen Umfang kann hierzu Programmcodes (z.B. JavaScript, Code des Bieter-Cockpits) auf dem Endgerät des Nutzers zeitweise gespeichert (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort ausgeführt werden. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen keine Rechte am Quellcode. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Anbieter nicht mehr auf seine auf der Plattform eingestellten Inhalte, seine Nachrichten, und von der Plattform generierte Daten zugreifen. Es obliegt dem Anbieter, Daten vor Ende der Vertragslaufzeit zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Mit Vertragsende ist der Landkreis berechtigt, die vom Anbieter auf der Plattform gespeicherten Daten einschließlich eingestellter Inhalte zu löschen. Der Landkreis kann Daten jedoch für eigene Nachweiszwecke und zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten Daten im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht länger aufbewahren.
7.2 Dem Anbieter ist es untersagt, die Dienste und Funktionalitäten der Plattform missbräuchlich zu nutzen. Anbieter sind insbesondere verpflichtet,
7.2.1 alle im Rahmen der Registrierung geforderten Angaben korrekt und vollständig zu machen und aktuell zu halten, insbesondere - aber nicht ausschließlich - keine falschen Angaben zur Identität zu machen;
7.2.2 die Dienste und Funktionalitäten der Plattform ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken-, Namens- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter, zu verletzen;
7.2.3 keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einzustellen oder zu verlinken, insbesondere - aber nicht ausschließlich - Informationen mit (1) rassistischen, (2) Gewalt und/oder Krieg verherrlichenden oder verharmlosenden, (3) sexuell anstößigen oder pornographischen, (4) Kinder oder Jugendliche sittlich gefährdenden oder in ihrem Wohl beeinträchtigenden Inhalten;
7.2.4 sämtliche Dateien (z.B. Logos und sonstige Bilder), die sie auf die Plattform hochladen, zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche die Integrität von Dateien und/oder Computerhardware und -software beeinträchtigende Bestandteile zu überprüfen und nur Dateien hochzuladen, die frei von solchen Bestandteilen sind.
7.3 Das Äußern von Drohungen, Beleidigungen und Hassreden durch Anbieter ist nicht zulässig. Es ist strengstens untersagt, körperliche Gewalt oder jegliche Art von Belästigung anzudrohen. Hassschürende, obszöne, beleidigende, ordinäre, rassistische, sexuelle, diffamierende, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Formulierungen, auch aus Gründen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der Religion, einer Behinderung, der nationalen Herkunft, des Geschlechts und der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Ausrichtung dürfen nicht verwendet werden.
7.4 Anbieter sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen im Einklang mit dem geltendem Recht darzustellen und anzubieten und das Anbieten rechtsverletzender Dienste und Inhalte zu unterlassen.
7.5 Sofern Anbieter Informationen und Angaben für Dritte auf der Plattform einstellen, ist der Landkreis jederzeit berechtigt, den Anbieter zum Nachweis der Berechtigung zur Handlung für diese Dritten aufzufordern, und der Anbieter ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung unverzüglich nachzukommen. Kommt der Nutzer einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nach, ist der Landkreis berechtigt, den Anbieterzugang bis zur Erbringung des entsprechenden Nachweises ganz oder teilweise zu sperren; die Möglichkeit der Kündigung nach vorstehenden Ziffern 5.2 und 5.4. bleibt hiervon unberührt.
§7 Organisationsprofile; Löschung, Sperrung, Einschränkung des Zugangs
7.1 Auf der Plattform haben Organisationen die Möglichkeit, ergänzend zu den Profilangaben im Konto, weitere Angaben zu ihrer Organisation zu machen. Hierzu zählen zum Beispiel die Anschrift, textuelle Beschreibung der Organisation, Angabe von Behandlungs- Service und Öffnungszeiten, Upload eines Logos und einer Hero-Grafik oder die Verlinkung von Social Media-Profilen und Videos. Diese Informationen werden im Zusammenhang mit dem Profil und gesundheits- sowie sozialbezogenen Leistungen jeglichen Besuchern der Internetseite angezeigt.
7.2 Der Landkreis ist berechtigt, ein Anbieterkonto (vorübergehend) zu sperren oder einzuschränken, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand unberechtigt auf ein Anbieterkonto zugegriffen hat oder der Anbietergegen seine Pflichten nach diesen AGB verstoßen hat. Bei leichten Verstößen kann auch eine Verwarnung ausgesprochen werden, während bei schwerwiegenden Verstößen auch eine endgültige Sperrung des Anbieters erfolgen kann. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt der Landkreis die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anbieter den Verstoß nicht verschuldet hat. Eine endgültige Sperrung erfolgt in der Regel insbesondere dann, wenn der Anbieter
• falsche Kontaktdaten angegeben hat,
• das Konto übertragen oder Dritten hierzu Zugang gewährt hat,
• andere Anbieter, Nutzende oder den Landkreis in erheblichem Maße geschädigt hat,
• wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen und die darin enthaltenen Grundsätze verstoßen hat.
Nachdem der Anbieterendgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Kontos.
7.3 Im Falle einer nur vorübergehenden Einschränkung oder Sperrung eines Anbieterkontos sendet der Landkreis eine E-Mail an den Anbieter mit Erläuterung der Schritte, die der Anbieter ergreifen kann, um das Konto wiedereinzusetzen. Es kann für das Freischalten des Kontos ausreichen, den Ablauf einer vorübergehenden Sperrfrist abzuwarten oder weitere Informationen einzureichen - je nachdem, aus welchem Grund das Konto gesperrt wurde.
7.4 Nicht genutzte Anbieterprofile können nach 12 Monaten Inaktivität nach vorheriger Ankündigung deaktiviert werden.
§8 Einstellen urheberrechtlich oder anderweitig geschützter Inhalte durch die Anbieter; Freistellung von Ansprüchen Dritter
8.1 Soweit der Anbieter urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte, insbesondere - aber nicht ausschließlich - Bilddateien, Fotos, Logos, Unternehmenskennzeichen, Marken etc. auf die Plattform hochlädt und/oder einstellt, erklärt er gleichzeitig, dass er hierzu berechtigt ist. Gleichzeitig räumt der Anbieter dem Landkreis das unentgeltliche, widerrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, solche geschützten Inhalte im Rahmen der Dienste und Funktionalitäten, für welche sie der Anbieter hochgeladen/eingestellt hat, auf der Plattform zu verwenden.
8.2 Der Anbieter stellt den Landkreis von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der vom Anbieter hochgeladenen und/oder eingestellten Inhalten sowie von Anbietern angebotenen Leistungen frei, soweit der Landkreis diese Inhalte im Rahmen der Dienste und Funktionalitäten, für welche sie der Anbieter hochgeladen/eingestellt hat, auf der Plattform verwendet hat. Hiervon mitumfasst ist die Erstattung der angemessenen Kosten einer Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter; der Anbieter wird der Landkreis bei der Verteidigung in angemessenem Umfang unterstützen.