Untersuchungen bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt

Einleitung
Ein Besuch in der gynäkologischen Praxis umfasst in der Regel ein Gespräch und eine Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt. Was genau besprochen und worauf bei der Untersuchung besonders geachtet wird, hängt vom Anlass für den Besuch ab.
Wann gehe ich in die gynäkologische Praxis?
Es gibt verschiedene Gründe für einen Besuch bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt:
- Beschwerden wie Unterleibsschmerzen, ungewöhnlicher Ausfluss, eine starke Periode, ein unregelmäßiger Zyklus, Inkontinenz oder Wechseljahrsbeschwerden wie Hitzewallungen oder Scheidentrockenheit
- Fragen zum Thema Kinderwunsch oder zu Verhütungsmethoden
- eine Schwangerschaft: Im Rahmen der Schwangerenvorsorge können Schwangere regelmäßige Untersuchungen in Anspruch nehmen. Ist die Schwangerschaft ungewollt und erwägt die Frau einen Schwangerschaftsabbruch, kann sie sich frauenärztlich beraten lassen.
- Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung: Sie dienen vor allem dazu, bösartige Erkrankungen wie Brust- oder Gebärmutterhalskrebs und mögliche Vorstufen frühzeitig festzustellen. Für Frauen ab 20 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine jährliche Krebsfrüherkennungs-Untersuchung.
In welchem Rahmen findet die Untersuchung statt?
Die Gespräche und Untersuchungen bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt sind meist persönlich und intim. Deshalb sind ein geschützter Rahmen und ein vertrauensvolles Verhältnis zur Ärztin oder zum Arzt, aber auch zum Praxispersonal besonders wichtig. Wer sich nicht wohlfühlt, kann jederzeit die Praxis wechseln.
Zu einem einfühlsamen Umgang der Ärztin oder des Arztes mit der Frau gehört zum Beispiel, dass der Unterleib erst freigemacht werden muss, wenn die Geschlechtsorgane untersucht werden sollen. Für das Ausziehen steht eine Umkleidekabine zur Verfügung. Für andere Untersuchungsschritte, etwa das Abtasten der Brust, kann man sich „untenrum“ wieder anziehen. Die Untersuchungen tun in der Regel nicht weh, können aber unangenehm sein.
Was kann ich mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt besprechen?
Ein Termin bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt beginnt mit einem Gespräch. Zunächst geht es um den Anlass des Besuchs: Ist es die regelmäßige Krebsfrüherkennung oder sind Beschwerden der Grund – und wenn ja, welche und seit wann? Das Gespräch kann ausführlicher verlaufen, wenn die Frau zum ersten Mal in der Praxis ist oder der letzte Termin länger zurückliegt.
Wenn es nicht um Krebsvorsorge oder die Abklärung von Beschwerden geht, ist das ausführliche Gespräch oft der wichtigste Teil des Besuchs in der Praxis. Ein typisches Beispiel ist ein Termin, in dem sich eine Frau zu Verhütungsmethoden informieren möchte.
Welche Veränderungen lassen sich bei der Untersuchung erkennen?
Zunächst setzt sich die Frau auf einen sogenannten gynäkologischen Stuhl. Dabei handelt es sich um einen gepolsterten Stuhl mit geneigtem Rückenteil und zwei Schalen, in die die Beine oder Füße gelegt werden, sodass die Beine gespreizt sind.
Als erstes schaut sich die Gynäkologin oder der Gynäkologe den äußeren Genitalbereich (Vulva) genauer an. Denn Veränderungen, die zum Beispiel auf Krebs oder dessen Vorstufen hindeuten, lassen sich oft mit bloßem Auge erkennen – etwa als gerötete, schuppige oder knotige Hautveränderungen.
Um einen guten Blick auf die Schleimhäute in der Vagina (Scheide) und den Muttermund zu haben, werden Hilfsmittel wie ein Spekulum und ein Kolposkop verwendet. Das Spekulum ist ein schnabel- oder zangenähnliches Gerät, das die Ärztin oder der Arzt in die Vagina einführt und über einen Hebel etwas öffnet. Dadurch werden die Scheidenwände leicht gespreizt. Manchmal werden dazu auch zwei einzelne Metallwinkel verwendet. Das Kolposkop ist ein spezielles Mikroskop für gynäkologische Untersuchungen. Die Ärztin oder der Arzt platziert es vor dem Eingang der Vagina, um damit die Vulva und die Schleimhaut in der Vagina und am Muttermund stark vergrößert betrachten zu können.
Was ist ein Abstrich?
Um zum Beispiel Krebsvorstufen frühzeitig festzustellen, werden bei einem Abstrich Schleimhautzellen aus dem Gebärmutterhalskanal und vom Muttermund entnommen, die dann unter dem Mikroskop betrachtet werden. Denn mit dem Kolposkop lassen sich Veränderungen einzelner Zellen nicht gut erkennen.
Für einen Abstrich sitzt man nach wie vor auf dem gynäkologischen Stuhl. Die Ärztin oder der Arzt führt nacheinander einige Stäbchen mit einem Watte- oder weichen Bürstchenkopf ein und streicht damit über die Schleimhaut, sodass Zellen daran haften bleiben. Ein Abstrich tut normalerweise nicht weh, kann aber etwas „zwicken“.
Gut zu wissen:
Frauen zwischen 20 und 34 wird einmal jährlich eine Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs angeboten, Frauen ab dem Alter von 35 alle drei Jahre.
Warum tastet die Ärztin oder der Arzt die Geschlechtsorgane ab?
Zu einer Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl gehört auch eine gründliche Tastuntersuchung. Denn zum Beispiel bösartige Veränderungen in tieferen Hautschichten, an den Eierstöcken oder der Gebärmutter (Uterus) fallen beim Betrachten oder bei einem Abstrich nicht auf. Sie können aber als Schwellungen und Verhärtungen fühlbar sein.
Deshalb tastet die Ärztin oder der Arzt mit einem Finger die Vagina aus. Um Veränderungen im Becken- und Unterbauchbereich besser fühlen zu können, legt sie oder er die andere Hand dabei auf den Unterleib und drückt behutsam gegen den eingeführten Finger. Bei Frauen, die älter als 50 Jahre sind, gehört auch das Austasten des Enddarms zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung.
Was passiert bei der Untersuchung der Brust?
Ab dem Alter von 30 Jahren haben alle gesetzlich versicherten Frauen einen Anspruch auf eine kostenlose jährliche Tastuntersuchung der Brust. Das Ziel ist es, Brustkrebs möglichst früh zu erkennen. Durch das genaue Betrachten und Abtasten der Brüste und Achselhöhlen lassen sich Hautveränderungen, Knoten und andere Auffälligkeiten feststellen – etwa schmerzempfindliche Bereiche. Außerdem erklärt die Ärztin oder der Arzt, wie die Frau ihre Brust auch regelmäßig selbst abtasten kann.
Welche Untersuchungen gibt es noch?
Je nachdem, was der Grund für den Besuch in der gynäkologischen Praxis ist, können zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen zusätzlich notwendig sein. Dabei kann die Ärztin oder der Arzt unter anderem die inneren Geschlechtsorgane genauer untersuchen – entweder mit einem speziellen Schallkopf, der in die Vagina eingeführt wird, oder von außen durch den Bauch. Manchmal sind auch Blut- oder Urinuntersuchungen sinnvoll – etwa, um eine Schwangerschaft festzustellen. Auch Infektionen lassen sich mit einer Untersuchung einer Blut- oder Urinprobe erkennen. Der pH-Wert in der Vagina kann mithilfe eines einfachen Tests gemessen werden. Dafür nimmt die Ärztin oder der Arzt einen Abstrich von etwas Scheidenflüssigkeit und gibt diese auf einen Teststreifen. Ein veränderter pH-Wert weist auf eine Infektion oder eine veränderte Scheidenflora hin.
Quellen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie/oKFE-RL). 2024.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungsrichtlinie - KFE-RL). 2025.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie). 2021.
Pschyrembel Online. 2025.
Seitz S. Gynäkologie und Geburtshilfe. Berlin, Heidelberg: Springer; 2023.
Weyerstahl T, Stauber M. Duale Reihe Gynäkologie und Geburtshilfe. Stuttgart: Thieme; 2013.